Wann ist makler verwalter?

Hallo zusammen,

grundsätzlich kann ja die Maklerprovision zurückgefordert werden, wenn der Makler als Verwalter tätig wurde.
Nun meine Frage: tritt der Makler bereits als Verwalter auf, wenn er Mietvertrag inkl. Sondervereinbarungen für den Vermieter und Mieter ausfüllt?

Vielen Dank

Hallo,

ich bin zwar kein Vermietungsexperte, aber warum sollte er? Die Herbeiführung eines Vertrages, einschl. mögl. Sonderregelungen, ist des Maklers ureigenste Aufgabe und das Ausfüllen eines Vertragsformulares nicht Verwaltern vorbehalten.

Ein Makler ist auch kein Verwalter und Verwalter kein Makler. Beides ist zu trennen.

Die Frage müsste demnach lauten: Ist der Makler u.U. Verwalter? Dies wäre er, wenn er das Gesamtobjekt oder auch nur die betreffende Wohnung für den/die Eigentümer verwaltet. (wobei es hier m.W. auch Ausnahmen gibt - also unter Vorbehalt)

Sie sollten also den Vermieter/Makler fragen, wer verwaltet diese Whg/en? (könnte man ggf. auch aus vorausgegangenen NK-Abrechnungen ersehen).