Beim Kauf einer Wohnung ist die Kaufpreiszahlung erst nach der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch fällig.
Dies kann u.U. einige Wochen dauern.
Wann ist die Zahlung einer Maklerprovision in diesem Fall fällig? Bei Abschluß des Kaufvertrages oder erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung?
Wann ist die Zahlung einer Maklerprovision in diesem Fall
fällig?
Das steht in der Regel im Maklerauftrag/Maklervertrag drin. Bei meinen Immobilienkäufen war es immer so, dass die Courtage mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages fällig war. In einigen Fällen, kam der Makler mit zum Notar und lies sich nach der Unterschrift einen Scheck aushändigen.