Eine Privatperson möchte eine Immobilien verkaufen. Er versucht es per Inserat. Daraufhin meldet sich ein Immobilienmakler und bietet seine Unterstützung an. Ein Maklervertrag wird nicht geschlossen, aber die Privatperson nimmt die Hilfe an. Mit Hilfe des Maklers findet sich ein Kaufinteressent. Er bekommt die Adresse und über den Makler wird ein Besichtigungstermin vereinbart. Eine vertragliche Vereinbarung wird zw. Kaufinteressent und Makler nicht geschlossen.
Es kommt zum Kauf der angebotenen Immobilie.
Ist in diesem Fall die Maklerprovision vom Käufer zu zahlen?
Oder Bedarf es eines entsprechenden Vertrages bzw. einer entsprechenden Vereinbarung zw. Käufer und Makler?
Ist in diesem Fall die Maklerprovision vom Käufer zu zahlen?
natürlich.
Oder Bedarf es eines entsprechenden Vertrages bzw. einer
entsprechenden Vereinbarung zw. Käufer und Makler?
Der Vertrag kam zustande. Es wurde ein Angebot des Maklers angenommen und es mußt gezahlt werden.
Ein Vertrag ist auch ein Vertrag, wenn es nur mündliche Vereinbarungen gibt, selbst wenn sie stillschweigend sind.
nicht nur teilweise, sondern üblich. Bei Verkauf sind i.d.R. 6% zzgl. USt und bei Vermietung 2 Nettokaltmieten zzgl. USt fällig. Das ist üblich und weiss eigentlich jeder, der Immobilien sein eigen nennt bzw. mietet. Wer dennoch die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt, braucht sich im Nachhinein nicht beschweren…
Da hast du sicherlich Recht!
Aber es gibt auch Bundesländer da wird nur 3,5% plus Mwst. verlangt.
Wie auch immer, man muss es wissen und kann sich danach richten.