Liebe Besserwisser,
mich würde interessieren, ob es nach §455 StPO Fälle gibt, wo man aufgrund einer (chronischen) Erkrankung nicht in der Lage wäre, im Gefängnis abzusitzen, weil dort vielleicht der Leidensdruck schwerer wäre als zu Hause.
Und bei welchen Erkrankungen wäre die Haftunterbringung nicht zuzumuten?
Auf kompetente Antworten würde ich mich freuen.
Grüße