wenn man sich als Computerexperte im EDV Bereich selbständig machen will, so stellt sich die Frage, welche Tätigkeiten sind als gewerblich und welche freiberuflich einzustufen?
Weiß jemand ob folgende Tätigkeiten als freiberuflich einzustufen sind:
a) Programmieren (Einzelprojekte im Auftrag von Firmen, Softwarelösungen finden)
b) „Reparieren“ von PCs bei Privatkunden. Darunter fällt: Feststellen ob ein Hardware fehler vorliegt, Einrichtung von Software, ggf. Kunden einweisen in die Nutzung des Rechners
c) Erstellen von Websites
Sollte eine Tätigkeit davon eher gewerblich sein, kann man trotzdem die Anmeldung eines Gewerbes vermeiden, falls die Arbeitsschwerpunkte auf den freiberuflichen Teilen liegen? (oder muss man dann „gemischt“ vorgehen?
Vielen Dank für Tipps, vermutlich gibts ja einige unter euch, die das schon durchlaufen haben oder es aus anderen Gründen wissen
wenn man sich als Computerexperte im EDV Bereich selbständig
machen will, so stellt sich die Frage, welche Tätigkeiten sind
als gewerblich und welche freiberuflich einzustufen?
Aus dem Handgelenk würde ich sagen, dass alle diese Tätigkeiten (auch die aus Deinem Nachtrag) gewerblich sind. Verbindliche Auskunft bekommst Du beim Gewerbeamt Deiner Gemeinde.
alle aufgezählten Tätigkeiten sind gewerblicher Art (Dienstleistungsbereich).
Das Einzige, was eventuell freiberuflich wäre, wäre „Dozent für EDV-Themen“, also eine Lehrtätigkeit.
alle aufgezählten Tätigkeiten sind gewerblicher Art
(Dienstleistungsbereich).
Das Einzige, was eventuell freiberuflich wäre, wäre „Dozent
für EDV-Themen“, also eine Lehrtätigkeit.
Beratung bei EDV- und Sicherheitskonzepten wäre m. W. auch freiberuflich.
Wenn es dann aber ans verkaufen und installieren der Sachen geht, wird es wieder rasch gewerblich.
alle aufgezählten Tätigkeiten sind gewerblicher Art
(Dienstleistungsbereich).
Das Einzige, was eventuell freiberuflich wäre, wäre „Dozent
für EDV-Themen“, also eine Lehrtätigkeit.
Beratung bei EDV- und Sicherheitskonzepten wäre m. W. auch
freiberuflich.
es kommt auch immer auf die vorbildung an. wenn der edv-interessierte metzger seinen bäcker in sachen netzwerk berät, dann ist das immer gewerblich.
nicht nur die tätigkeit sondern auch die einem studienabsolventen vergleichbare bildung ist ausschlaggebend
nicht nur die tätigkeit sondern auch die einem
studienabsolventen vergleichbare bildung ist ausschlaggebend
Man kann sich Bildung aber auch autodidaktisch aneignen.
Die Art des Abschluuses ist m. W. nicht vorgeschrieben.
es geht nicht um die art des abschlusses, das habe ich auch nicht geschrieben, sondern um eine z.b. einem hochschulabsolventen vergleichbare (aus)bildung.
ein 18jähriger rotzlöffel, der seinen wissenstand aus dem informatikkurs seiner schule weitergibt, und dafür geld kassiert, der wird keinen freiberuflerstatus erlangen werden.
es geht nicht um die art des abschlusses, das habe ich auch
nicht geschrieben, sondern um eine z.b. einem
hochschulabsolventen vergleichbare (aus)bildung.
Warum denkt ihr denn, dass die gewerblich sind? Es sollen ja individuelle Dienstleistungen verkauft werden, speziell auf einen Kunden abgestimmt. Die Basis ist ein Vordiplom in Informatik und jahrelanges Autodidaktentum. Die Arbeit ist hochqualifiziert und kreativ. Von meinem Gefühl her hätte ich auf Freiberuf getippt.
Macht jemand von euch sowas und hat konkrete Erfahrungen damit?
Warum denkt ihr denn, dass die gewerblich sind? Es sollen ja
individuelle Dienstleistungen verkauft werden, speziell auf
einen Kunden abgestimmt. Die Basis ist ein Vordiplom in
Informatik und jahrelanges Autodidaktentum. Die Arbeit ist
hochqualifiziert und kreativ. Von meinem Gefühl her hätte ich
auf Freiberuf getippt.
Freiberuflich sind „selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten“.
Speziell bezüglich „Programmieren & Co“ ist die Abgrenzung teilweise strittig.