Wann ist man gewerblicher- oder Hobbyzüchter

Ich war heute auf der Suche nach einer Lösung für ein Gewährleistungsproblem, das wegen einer Zuchtkasse entstanden ist.
Es wird von vielen Teilnehmern unterschieden, ob der Züchter Hobbyzüchter oder gewerblicher Züchter ist.
Ab wann ist man eine Gewerbliche?
Stimmt es, daß jeder ein Gewerbe betreibt, der ein Hobby mit der Aussicht auf Erfolg betreibt? (Egal ob er welchen dabei hat).
Oder wenn man mehr als 4 Katzen hat.
Danke für eure Hilfe

Hallo Kampfschmuser,

eine kurze Recherche ergab folgendes:

Was man nun unter „gewerbsmäßigem Züchten“ versteht, ist in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes ( AVV ) vom 09.02.2000 wie folgt erklärt:

Ein Katzenzüchter züchtet in der Regel dann gewerbsmäßig, wenn seine Haltungseinheit folgenden Umfang erreicht:
5 oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen oder 5 oder mehr Würfe pro Jahr.
( es zählen nur die weiblichen Tiere !! )
Als Haltungseinheit gelten dabei alle Katzen eines Züchters, auch wenn diese an unterschiedlichen Einrichtungen gehalten werden, aber auch die Haltung von Tieren mehrerer Züchter, wenn Räumlichkeiten, Ausläufe und ähnliches gemeinsam genutzt werden.

Voraussetzung ist weiter, dass die Tätigkeit des Züchtens selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird. Das zuletzt genannte Kriterium wird in der Regel bei einer seriösen Hobbyzucht von Katzen nicht vorliegen, doch kommt es bei dieser Regelung nicht auf einen steuerlichen Gewinn an, sondern lediglich darauf, dass Umsatz geschrieben wird.

Genau wie das Tierschutzgesetz gelten auch seine Ausführungsbestimmungen bundesweit.

Ein Antrag auf Erlaubnis nach § 11 Abs.1 Nr.3a Tierschutzgesetz ist bei den Veterinärämtern des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, wo sich die Haltungseinheit befindet, zu erhalten.

Ich hoffe, das hilft weiter.

LG,
Dr. U. Kötter