Wann ist man i.d.Elternzeit versicherungspflichtig

Hallo,

ich habe am 06.06.2006 mein 1. Kind zur Welt gebracht und habe 2 Jahre Erziehungszeit angemeldet, das 3. Jahr habe ich offen gelassen. Am 27.06.2007 kam dann unser 2. Kind. Hier ging ich dann für 3 Jahre in Elternzeit und habe das 3. Jahr meines Erstgeborenen direkt hinten angehängt. Alles mit dem Arbeitgeber abgeklärt und schriftlich festgehalten. Zum 31.07.2011 habe ich meine Arbeit gekündigt, da ich nach der Elternzeit nicht wieder in meinen alten Beruf zurück konnte. Im August habe ich mich dann arbeitslos gemeldet und den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt.
Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung ich wäre in den letzten 2 Jahren keine 12 Monate versicherungspflichtig gewesen.
Das verstehe ich nicht!

Ich war doch bis 31.07.2011 durchgehend und ganz normal angestellt, zwar ohne Gehalt, aber normal Kranken- Renten- und Sozialversichert! Wie kann das dann nicht angerechnet werden?

Ja, mein Zweitgeborenes ist bereits 4 Jahre alt, aber ich habe ja, wie im BAG auch für legitim erklärt, das 3. Erziehungsjahr meines Erstgeborenen angehängt. Mein Arbeitgeber hat dies bestätigt und ich war auch in dieser Zeit weiter bei ihm angemeldet, also doch auch in einem normalen Arbeitsverhältnis, oder?
Wie kann das sein?

Was kann ich nun machen um doch Arbeitslosengeld zu bekommen und v.a. um weiterhin Kranken- Renten- und Sozialversichert zu sein, ohne dies aus eigener Tasche tragen zu müssen?

Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe,
LG Kathrin

Hallo die antwort ist recht kurz

Angestellt ja, jedoch in Elternzeit
Daher entfielen in dieser Zeit keine SV-Beiträge weil die Berechnungsgrundlage hierfür fehlt (das Gehalt).

Daher gab es in den letzten 24 Monaten nicht mind. 6 Beitragsmonate um einen AV-Versicherungsschutz zu erlangen.

Sorry für keine bessere Nachricht.

ALG2 bzw. Sozialgeld ist hier wohl leider gegeben.
Der Vorsicht wegen sag ich schon mal „plausibel argumentieren“ wg. der Beendingung auf eigenen Wunsch.

Besten Gruss

Hallo zweites-ich,
danke für die schnelle, leider nicht sehr positive Antwort.
Hab nun noch eine Frage zu diesem Satz von Dir:
„ALG2 bzw. Sozialgeld ist hier wohl leider gegeben.
Der Vorsicht wegen sag ich schon mal „plausibel argumentieren“ wg. der Beendingung auf eigenen Wunsch.“

ALG2 werde ich nicht bekommen, da mein Mann zu viel verdient und wir ein Haus haben… aber was meinst Du mit Sozialgeld? Gibt es da noch was anderes?
Ich meine, es ist doch unfair, habe 10 Jahre gearbeitet und dann 2 Kinder bekommen. In den alten Job konnte ich nicht wegen Umzug, also musste ich kündigen und hab jetzt einfach noch keine Arbeit. Wie kann da der Staat nichts für einen tun, (wo er doch für sonst jeden, der noch nix einbezahlt hat, scheinbar genug Geld hat, und für die sorry „faulen Säcke“ in diesem Land auch!)
Gibt es da irgendeine Möglichkeit doch irgendwoher was zu bekommen? Ich denke, ich hätte es wirklich verdient und ich will ja auch wieder arbeiten, ist nur nicht so leicht in meiner Branche (Innenarchitektur/Badplanung).

Mein Problem ist auch, dass ich mich, wenn ich in nächster Zeit keine andere Arbeit gefunden habe, evtl. Selbständig machen wollte. Für das Startgeld dachte ich eigentlich die Förderung zur Existenzgründung vom Arbeitsamt zu bekommen, aber das bekommt man nur, wenn man Arbeitslosengeld bekommt… Hast Du da evtl. auch einen Tip für mich? Gibt es da evtl. was anderes?

Das ärgert mich jetzt schon, dass der liebe Staat mal wieder nichts für mich tut!

Danke Dir aber in jedem Fall für Deine Hilfe!!!
LG Kathrin

SOZIALGELD ist ALG2 wenn man dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht, bei krankheit oder so …
wegen deiner krankenversicherung brauchst du dir keine sorgen machen… du hast anspruch auf familienversicherung bei deinem mann…

der staat zahlt nur dann wenn selbsthilfefähigkeit nicht gegeben ist. das heisst man keinen mann oder keine frau hat die im sinne des sozialgesetzbuches genug geld haben um mehr als sich selbst zuunterhalten …
will das nicht weiter bewerten … ich sehe das rationaler als du in deiner emotionalen sicht (welche sicher jeder so hätte in deiner lage) aber ich bin da rational sachlich…

existenzgründungshilfe halte ich eh für das falsche mittel. finde ich gut das die argenturen das ganz einstellen wollen …
der grundsatz das man sich nur selbstständig machen sollte wenn man es „selbst und ständig“ kann … bleibt da erhalten …
es gibt Kredite von der KfW (KReditanstalt für Wiederaufbau) aber da musst du dich selbst schlau machen… das jemand was für ne existenzgründung geschenkt bekommt finde ich eh bescheiden …

deine kinder sind übrigens auch familienversichert bei deinem mann
er muss sich dafür nur mit seiner KK kurz schliesen

Hallo zweites-ich,

mein Mann ist privat versichert, deshalb ist das etwas komplizierter, natürlich genauso machbar, kostet aber wieder mehr als bei der gesetzlichen (wir waren bisher alle 3, also ich und die Kinder gesetzlich versichert).
Haben das mit der Familienversicherung bei ihm auch schon geregelt. Danke.

Wegen der Selbständigkeit hast Du schon Recht, das jeder Geld für eine Existenzgründung bekommt ist wirklich so eine Sache!
Nur die Existenzgründungshilfe vom Arbeitsamt ist so wie ich das sehe ja auch nicht viel mehr als das Arbeitslosengeld 1 und man bekommt es auch nur anstatt dem ALG1, also nur solange man noch min. 5 Monate (bzw. 150 Tage) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Diese Hilfe wird dann auch nur 6 Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt, kommt also ziemlich auf das Gleiche raus, das einzige, man bekommt zusätzlich eine Pauschale über 300,- Euro für die Sozialversicherung. Wenn man allerdings weiter arbeitslos ist, zahlt dies ja eh weiter der Staat direkt, also für das Arbeitsamt auch kein finanzieller Unterschied.
Der Vorteil dabei für den Staat ist jedoch, das bereits diese 6 Monate früher sicher ein Arbeitsloser weniger auf der schwarzen Liste steht!
Und der, der die Förderung bekommt muss auch richtig dafür arbeiten, wie Du schon sagst, selbst und ständig!
So schlecht ist es dann doch gar nicht, finde ich!

Außerdem bekommt das ja nicht jeder, denn das Arbeitsamt fördert nur Geschäftsideen, die auch wirklich Chancen haben, den 5. Friseur, Fußpfleger oder Maniküresalon im gleichen Ort fördert es nicht. So wie ich das mitbekommen habe wird das schon vorher sehr gut geprüft.

Und ich muss sagen, mein zuständiger Sachbearbeiter hat mir das Ganze fast aufgedrängt, als ich von meiner Idee, evtl. eine Selbständigkeit in Erwägung zu ziehen, erzählt habe!

Keine Ahnung, die Förderung hat sich für mich nun ja eh erübrigt, werde also versuchen dies selbst zu schaffen, oder vorerst mal einen Job in meiner Branche zu finden…

Danke für Deine Hilfe, war echt lieb von Dir…
Gruß, Kathrin

Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. SORRY!

Kein Problem, ich befürchte, habe da eh schon die richtige - leider schlechte Antwort erhalten :wink:

Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. SORRY!

Hallo Kathrin,

bin nur Laie und kann keine verbindlichen Auskünfte geben.

Schauen Sie bitte auf den nachstehenden Link, das dürfte Ihre Frage beantworten:

http://berlin.business-on.de/arbeitslos-nach-der-elt…

Mit freundlichen Grüßen

knuffel1958

Hallo Kathrin,

wenn Sie vor Ihrer Elternzeit beitragspflichtig beschäftigt waren (und so liest sich das ja, so wie Sie Ihre Umstände schildern), gilt die Elternzeit (pro Kind 3 Jahre) ebenfalls als sozialversicherungspflichtig. Insofern sollten Sie gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Sollte die Widerspruchsfrist von 1 Monat schon vorüber sein, sollten Sie eine Überprüfung gem. § 44 SGB X stellen.

Viel Glück und viel Erfolg

Mare

Hallo majoma,
vielen Dank für Deine Antwort!
Den Widerspruch habe ich bereits gestellt, aber hier noch keine Antwort!
Ja, vor der Elternzeit war ich beitragspflichtig beschäftigt (knapp 10 Jahre). Dann 1 Jahr in Erziehungszeit (bei meinem Sohn, 2006 hieß das noch so) und anschließend 3 Jahre Jahre in Elternzeit für meine Tochter. Das letzte Jahr wieder in „Erziehungszeit“, weil ich eben das 3. Jahr meines Sohnes (bei dem es ja noch Elternzeit hieß) nach der Elternzeit meiner Tochter „angehängt“ habe. Das 2. Jahr meines Sohnes ist sozusagen verloren gegangen, ich war also genau 5 Jahre in Eltern-/Erziehungszeit.
Kann aber sein, dass das wegen der „Erziehungszeit“ ein Problem ist!?
Ich hoffe, der Widerspruch geht durch, befürchte aber, der liebe Staat findet auch hier einen Grund, warum er nichts zahlen muss (ging mir schon öfter so, hab irgendwie immer Pech).
Drückt die Daumen… K.

Hallo Kathrin,
Wie ist das bei Dir am Ende ausgegangen?
Ich bin in der gleichen Situation und bin ueber jeden Hinweis/Tipp dankbar.
Liebe Grüße
Miriam