Hallo,
ich habe am 06.06.2006 mein 1. Kind zur Welt gebracht und habe 2 Jahre Erziehungszeit angemeldet, das 3. Jahr habe ich offen gelassen. Am 27.06.2007 kam dann unser 2. Kind. Hier ging ich dann für 3 Jahre in Elternzeit und habe das 3. Jahr meines Erstgeborenen direkt hinten angehängt. Alles mit dem Arbeitgeber abgeklärt und schriftlich festgehalten. Zum 31.07.2011 habe ich meine Arbeit gekündigt, da ich nach der Elternzeit nicht wieder in meinen alten Beruf zurück konnte. Im August habe ich mich dann arbeitslos gemeldet und den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt.
Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung ich wäre in den letzten 2 Jahren keine 12 Monate versicherungspflichtig gewesen.
Das verstehe ich nicht!
Ich war doch bis 31.07.2011 durchgehend und ganz normal angestellt, zwar ohne Gehalt, aber normal Kranken- Renten- und Sozialversichert! Wie kann das dann nicht angerechnet werden?
Ja, mein Zweitgeborenes ist bereits 4 Jahre alt, aber ich habe ja, wie im BAG auch für legitim erklärt, das 3. Erziehungsjahr meines Erstgeborenen angehängt. Mein Arbeitgeber hat dies bestätigt und ich war auch in dieser Zeit weiter bei ihm angemeldet, also doch auch in einem normalen Arbeitsverhältnis, oder?
Wie kann das sein?
Was kann ich nun machen um doch Arbeitslosengeld zu bekommen und v.a. um weiterhin Kranken- Renten- und Sozialversichert zu sein, ohne dies aus eigener Tasche tragen zu müssen?
Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe,
LG Kathrin