Wann ist man / Wie wird man "umsatzsteuerpflichtige Person"?

Hallo Community,

ich würde mich gerne als Privatperson oder mit einem Kleingewerbe in einen Co-working Space einmieten. Dieser hat aber als Bedingung, dass er nur an umsatzsteuerpflichtige Personen vermieten darf. Das bin ich so aber ja erstmal nicht. Gibt es trotzdem irgendwelche Möglichkeiten solche Objekte zu mieten? Bzw. was wäre der einfachste Weg für mich damit ich dazu berechtig wäre?

VG,
Mirco

in den du dich USt. Pflichtig machst, was aber wohl erstmal dein Ziel widerspricht.

Wie macht man sich den USt. pflichtig?

Vielleicht wäre es gut, wenn Du mal sagst warum du dich da einmieten willst. Zu welchem Zweck ? Was willst du dort machen ? Wirst Du dort Einnahmen erzielen ? Weil du was herstellst/verkaufst oder Dienstleistung anbieten wirst ?

mfG
duck313

Ich habe einen Arbeitgeber der mir 100% remote Arbeit ermöglicht. Jetzt möchte ich aber nicht von zu Hause arbeiten, sondern mich dort einmieten. Da das aber meine persönliche Entscheidung ist und ich nicht weiß (und ggf. auch nicht wissen will) ob mein Arbeitgeber bereit wäre sich dort für mich einzumieten, möchte ich das privat tun.
Ein Kleingewerbe habe ich zu einem anderen Zweck nebenbei schon angemeldet. Hiermit erziele ich aber kaum relevanten Umsatz.

Hallo!

Wenn du Gewerbetreibender bist, dann bist du in aller Regel Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und kannst eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Ob du darüber hinaus umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielst, hängt davon ab, was für Leistungen (und wo) du erbringst. Dann könnte noch die Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung im Raum stehen, die hängt auch davon ab, ob du Kleinunternehmer bist oder nicht.

Also frag erstmal nach, was die wollen. Wahrscheinlich wollen die eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die kannst du beantragen, wenn du Gewerbetreibender bist. Dann kannst du anhand dieser Nummer deine Unternehmereigenschaft nachweisen, kannst aber trotzdem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Schöne Grüße!

Schöne Grüße!

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wobei der Fragesteller noch beachten sollte, dass zur angegebenen Miete vermutlich noch die USt. oben drauf kommt, ebenso bei den Nebenkosten.

Wenn er keine USt. Erklärung abgibt ist das Objekt gleich um 19% teurer.

Erstmal vielen Dank für die Diskussion und die Antworten.

Mit der Anmeldung des Kleingewerbes habe ich eine Steuernr. bekommen. Vielleicht reicht das dann ja aus. Ich weiss nicht ob es unterschiedliche Nummern gibt. Meine hat 10 Stellen im Format 2/3/5.

Das ich dann die 19% selbst tragen muss, ist mir bewusst. Das nehme ich dann gerne in kauf.

Wenn du dich beim Finanzamt bereits als Gewerbetreibender angemeldet hast, dann kannst dü über das Bundeszentralamt für Steuern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, online, dauert 2-3 Werktage.

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Hallole,
vielleicht sehe ich Gespenster: Aber ich glaube, hier wird die nächste Stufe der Selbstausbeutung gezündet. Der Arbeitnehmer mieten auf seine eigenen Kosten ein Büro.
Warum kann man nicht bei dem Arbeitgeber arbeiten?

Schöne Grüße
Schrella

Ok, das ist eine spannende Info. Ich wusste bis gerade nicht das ich als Kleinunternehmer auch eine USt.-Nr. beantragen kann. Wenn die also für die Miete reicht, wäre das die Lösung für das Problem. Die 19% zahle ich dann halt einfach selbst.

Doch, ich kann auch bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Tue ich ja jetzt auch. Der Punkt ist aber, dass es mir überlassen ist wo ich arbeite. Und ich will nicht mehr ins Büro fahren weil mir der Standort zu ungünstig ist. Diese Flexibilität sehe ich als Vorteil, nicht als Ausbeutung.

Na klar. Das Problem sind die glücklichen Sklaven.
Und der gemietete Raum muss auch dem Arbeitsschutz entsprechen. Die Berufsgenossenschaft kann kommen und kontrollieren, ob alles den Richtlinien entspricht. Ok, die Gefahr ist eher gering - aber könnte …
Wie groß ist denn die Firma, bei der du angestellt bist?
Gruß
Schrella

Die Diskussion geht mir in die falsche Richtung und hat mit dem Thema nichts zu tun.

ja, sorry.
Gruß
Schrella

Ich habe eine Antwort von Vermieter, warum das ganze so wichtig ist:

Wenn du ein Kleinunternehmen hast und unter (ich glaube) 17500 im Jahr verdienst, dann bist du nicht umsatzsteuerpflichtig. Und wir müssten dann beim Kaufpreis, den wir im Oktober bezahlt haben, die 19 % Umsatzsteuer zahlen. Wenn wir nur an Umsatzsteuerpflichtige vermieten, dann können wir selber auch die Umsatzsteuer, die wir zahlen müssen (auch für alle Anschaffungen und Unterhalt), vom Finanzamt zurück bekommen.

Somit geht’s dann wohl doch nicht so leicht.

Bei Option geht es nicht nur nicht so leicht, sondern gar nicht, es sei denn, er berichtigt anteilig für deine Fläche den Vorsteuerabzug.

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Ok, danke. Dann bleibt mir also als Option doch nur meinen Arbeitgeber zu fragen.
Vielen Dank für Eure Mühe!

Entschuldigt, dass ich als Unbeteiligter nachfrage, aber ich verstehe diese Folgerung nicht.
Ein Vermieter als Gewerbetreibender und Umsatzsteuerpflichtiger / Vorsteuerabzugsberechtigter darf nur an Umsatzsteuerpflichtige vermieten, da er sonst seine Vorsteuerabzugsberechtigung verliert?

Das verstehe ich nicht, ich bitte um Auflösung.

das Liegt am der UStG. Regel, Vermieter im Gewerbe haben ein Wahlrecht, ob sie mit USt oder ohne USt. vermieten.

Das geht aber nur, wenn auch der Mieter vorsteuerabzugsberechtigt ist. Nur dann können die Vermieter die Steuer auf Ihrer Rechnung auch als durchlaufenden Posten Absetzen.

Sprich der Gärtner stellt einen Rechnung von 100 € + 19% USt. =19 €, dann ist das für den Vermieter ein Durchlaufender Posten und die Kosten für den Vermieter sind die 100 €. Vermietet er aber ohne USt. bzw an eine Person die nicht zum Steuerabzug berechtigt ist, dann kann der Vermieter diese so auch nicht weiter geben, was dazu führt, dass die Kosten sich auf 119€ belaufen.

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