Hallo,
nehmen wir mal an, jemand hat sich Möbel im Möbelhaus gekauft, dort einen Vertrag unterschrieben, in dem auch die Masse der Möbel standen und in dem auch Zugang besprochen angekreuzt wäre.
Nun stellt sich bei Lieferung heraus, dass die Möbel doch zu groß für das Treppenhaus sind, und unter keinen Umständen (z.B. durch Fenster)
an den gewünschten Ort gebracht werden können.
Was hätte hier ein KÄufer für Rechte bzw. Möglichkeiten?
Tritt hier z.B. auch ein Rückgaberecht ein, auch wenn kein Mangel an der Sache vorhanden ist?
lg
Tina
Hallo!
Was meinst Du mit: „dort einen Vertrag unterschrieben, in dem auch die Masse der Möbel standen und in dem auch Zugang besprochen angekreuzt wäre.“
Gilt das Fernabsatzgesetz (Bestellung der Möbel per Katalog/Webshop, …)? Wenn ja, wie lange ist der Vertragsschluss her?
Verstehe ich das richtig, dass die Möbel nicht zerlegbar sind und dem Verkäufer „angekreuzt“ also zugesagt/bestätigt wurde, dass sie quasi in die Räume transportiert werden können…???
Aus meiner Sicht liegt kein Sachmangel vor.
Wenn sich ein KFZ-Käufer darüber irrt, dass das KFZ in die Garage parkt, ist das dann das Problem des Verkäufers? Nein!
Der Käufer war überzeugt, dass die Möbel in die Räume transportiert werden können und irrte sich. Was geht das den Verkäufer an? Nichts!
Aus meiner Sicht kann man nur auf die KULANZ des Verkäufers spekulieren und bitten.
Die Pflichten aus dem Kaufvertrag sind aus meiner Sicht zu erfüllen, falls der Verkäufer darauf besteht.
Bin gespannt auf andere Meinungen.
Herzliche Grüße
Jogi
Hallo,
Rechte hat der Käufer in diesem Falle gar keine. Schließlich kann das Möbelhaus doch nichts dafür, daß Euer Treppenhaus zu klein ist.
Man könnte also freundlich um Umtausch bitten und auf Kulanz hoffen.
Gruß Ebi
Guten Tag,
Hallo Jogi,
nun gehen wir davon aus, dass der Vertrag direkt im Möbelhaus gemacht wurde und in dem Vertrag ein Kästchen für „Zugang zum Aufstellort besprochen“ wäre, was angekreuzt wäre.Katalogbestellung käme also hier nicht zum tragen.
Und nein, die Möbel sind nicht zerlegbar, nehmen eine Couchgarnitur an (Rundecke) die aus zwei Stücken besteht, und nicht weiter teilbar ist.
Bin auch gespannt, ob hier noch eine Alternative zum Tragen käme, oder ob wirklich nur über den Kulanzweg eine Lösung möglich ist.
lg
Tina
Hi,
Bin auch gespannt, ob hier noch eine Alternative zum Tragen
käme, oder ob wirklich nur über den Kulanzweg eine Lösung
möglich ist.
nach den Vorschilderungen eher nicht.
Gruß
Tina