Was ist so die „klassische Situation“, wo eine Unfallversicherung sinnvoll ist?
Nehmen wir an, man hat einen leichten Fahrrad- oder Autounfall ohne Fremdbeteilgung, geht 1- oder 2x zum Arzt, wird geröntgt und die Prellungen geben sich von selbst wieder: Zahlt die eigene Krankenversicherung die Arztrechnung? die private Haftpflicht? oder braucht man hier schon eine Unfallversicherung?
Wie ist es wenn der Schaden grösser ist? Wenn Arbeitsausfall, Krankentagegeld oder Reha oder gar Rollstuhl anstehen?
Ich vermute, die Unfallversicherung wird dann wichtig, wenn die Krankenversicherung nicht mehr mitmacht?
Was ist so die „klassische Situation“, wo eine
Unfallversicherung sinnvoll ist?
Plötzlich von außen auf den Körper unfreiwillig einwirkend und eine dauerhaft meßbarer Grad der Beeinträchtigung
Nehmen wir an, man hat einen leichten Fahrrad- oder Autounfall
ohne Fremdbeteilgung, geht 1- oder 2x zum Arzt, wird geröntgt
und die Prellungen geben sich von selbst wieder:
Krankenversicherung
Zahlt die
eigene Krankenversicherung die Arztrechnung?
die private Haftpflicht?
Nein, evtl. die gegnerische Haftpflicht (Schmerzensgeld, Krankheitskosten…)
oder braucht man hier schon eine
Unfallversicherung?
hier noch nicht, nur wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt ist man glücklich eine zu haben.
Achtung: moderne UVs haben einen deutlich erweiterten Unfallbegriff.
Bei gewissen Hobbys (Motorrad…) sollte neben der wöchentlichen Tankfüllung auch eine Unfallversicherung drin sein.
Wie ist es wenn der Schaden grösser ist? Wenn Arbeitsausfall,
Krankentagegeld oder Reha oder gar Rollstuhl anstehen?
Kann sinnvoll sein (24-h-Unfallschutz)
Ich vermute, die Unfallversicherung wird dann wichtig, wenn
die Krankenversicherung nicht mehr mitmacht?
Das Ziel ist unterschiedlich: KV macht einen wieder gesund, zumindest sollte Sie es versuchen
UV gibt einem viel Geld wenn die Gesundung nicht mehr klappt
Krankenversicherung und Unfallversicherung haben unterschiedliche Funktionen.
Die Krankenversicherung ist für die akute Heilbehandlung in erster Linie mit Sachleistungen (Arzt, Arznie, Krankenhaus) zuständig.
Die Unfallversicherung gleicht die eingetretenen Dauerschäden durch Geldzahlungen aus.
Beispiel:
Verlust eines Armes oder Beines.
Nach der Amputationsbehandlung ist in der Regel keine Heilbehandlung mehr erforderlich. Die KK hat nichts mehr zu zahlen. Trotzdem muss der Amputierte lebenslang die körperliche Einschränkung und Erwerbsminderung tragen. Hierfür sind dann die UV-Geldleistungen Rente und/oder Invaliditätssumme gedacht.