Wann ist Wohnungsverkauf ohne Finanzamt möglich?

Vor etwa zwölf Jahren habe ich mir eine Wohnung gekauft und
(1) etwa zwei Jahre lang in meiner Steuererklärung ein Arbeitszimmer geltend gemacht,
(2) außerdem in der ersten Zeit ein Zimmer vermietet (etwa 1 1/2 jahre, bis Juni 2001).

Jetzt möchte ich verkaufen und könnte vielleicht etwas mehr bekommen, als ich gezahlt habe.

Ist nun zu befürchten, dass ich davon etwas abzwacken muss?

Gibt es irgendeine Frist?

Hallo, es ist so, das keine Spekulationssteuer zu zahlen ist, weil die 10J.-Frist vorbei ist. Aber Einkünfte gleich welcher Art müssen dem Finanzamt angegeben werden.
Darunter fällt auch die Einnahme aus dem Verkauf.
Als Gegenzug können Aufwendungen, die mit dem Verkauf zu tun haben ebenfalls angegeben werden. Also ordentlich Belege sammeln und aufheben! (Fahrtkosten,Porto, Telefon,Internetkosten, Briefpapier&co.,evtl. Aufmerksamkeiten für die Interessenten, Kopierkosten für Unterlagen usw.)

Sorry für die späte Antwort!

Nach 10 Jahren zwischen Kauf und Verkauf ist das Finanzamt draussen.