Vor etwa zwölf Jahren habe ich mir eine Wohnung gekauft und
(1) etwa zwei Jahre lang in meiner Steuererklärung ein Arbeitszimmer geltend gemacht,
(2) außerdem in der ersten Zeit ein Zimmer vermietet (etwa 1 1/2 jahre, bis Juni 2001).
Jetzt möchte ich verkaufen und könnte vielleicht etwas mehr bekommen, als ich gezahlt habe.
Ist nun zu befürchten, dass ich davon etwas abzwacken muss?
Gibt es irgendeine Frist?