Hallo,
habe folgendes Problem:
War eine Zeitlang arbeitslos und habe für 3 Monate eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt. Habe dies dam AA auch mitgeteil mit einer Bescheinigung vom Arbeitgeber. Mittlwerweile bin ich 5 Monate von der Arbeitslosenhilfe abgemeldet. Jetzt ruft das AA bei mir an und fordert mich auf für 3 Monate eine Verdienstaufstellung für die geringfügige Beschäftigung zuzusenden. Mit der Begründung ich hätte keinen Nachweiss erbracht. Soviel ich weiss stand in dem Schreiben meines Arbeitgebers drin dass ich auf weiteres bschäftigt sei.
Darf das AA dass ? Wann verjährt so ein Vorgang ?
Lohnt es sich Wiederspruch einzulegen und was wären evt. meine Konsequenzen?
ich sehe das Problem nicht.
Das AA möchte nur wissen, wie viel du in den drei Monaten gearbeitet und verdient hast. Es geht doch wohl um drei Monate in denen du arbeitslos gemeldet warst, oder nicht? Falls dem so ist, dann dürfen sie das natürlich, warum denn nicht?
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ich verstehe dein Problem nicht so ganz. Das Arbeitsamt möchte lediglich eine Bescheinigung darüber wie viele Stunden du in der Zeit gearbeitet hast und wieviel du verdient hast. Diese Bescheinigung hättest du eigentlich direkt einreichen müssen.
Wie dir sicherlich bekannt ist, darf man als Arbeitsloser nur eine bestimmte Anzahl an Stunden in der Woche arbeiten und nur eine bestimmte Summe zum Arbeitslosengeld dazu verdienen. Hast du dich an die Bestimmungen gehalten, brauchst du nichts zu befürchten und du musst auch kein Geld zurück zahlen. Hast du allerdings mehr gearbeitet als erlaubt und mehr verdient als erlaubt, musst du damit rechnen das ALG zurück zahlen zu müssen oder zumindestens einen Teil davon.
Reiche einfach die Bescheinigungen (mit Verdienst und Arbeitszeit) beim Arbeitsamt nach, das ist alles was sie wollen.
Gruß
Phoebe
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Danke für eure Antworten,
nochmal zum Verständnis die Arbeit war ja angemeldet beim AA und unter dem Limit von 14h in der Woche war sie auch. Ich find es nur eine Frechheit dass sie nach 5 Monaten kommen und mir mitteilen dass irgendetwas nicht in Ordnung ist und dann evt. Geld nachfordern.
Hast du denn damals eine Bescheinigung eingereicht auf der dein VERDIENST bescheinigt war? Wenn nicht haben sie natürlich das Recht diese Angaben und eventuelle Rückzahlung zu verlangen.
Gruß
Phoebe
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also, ich verstehe dein Problem nicht und was daran eine Frechheit sein soll, weiß ich auch nicht.
Aber du hast auf der anderen Seite auch Recht, ich empfinde es auch als Frechheit, wenn Versicherte irgendwann einen Antrag stellen und dann das Geld doch glatt für die vergangenen 5 Monte haben wollen… Warum sollte immer nur eine Seite Ansprüche stellen können?