wann kann der Schuldner in Verzug kommen?
Z.B. hat X einem Freund F ein Buch bis 01.01 ausgeliehen, am 05.01 hat X bei F angerufen ( oder auf einer Party angesprochen ) und gesagt, dass er ihm das Buch letztendlich zurückgeben muss, F hat gesagt einfach „ok“. Am 10.01 hat X an F eine schriftliche Mahnung geschickt und er diese am 11.01 bekommen.
Das wäre ein Sachverhalt, in dem schon alles bewiesen ist.
Wann hat F also in Verzug gekommen, spielt der Anruf überhaupt eine Rolle ( oder ist das eher eine Abmahnung Wenn nicht, dann was könnte eine sein) und ab welchem Datum eine Verzinsung möglich wäre, wenn das kein Buch sondern ein Geldschuld wäre?
Und wie wäre es, wenn es um einen Kaufvertrag gehen würde und man nicht sein Buch, sondern ein z.B. bei F gekauftes.
Wann bedarf es überhaupt einer Fristsetzung und wann einer Mahnung? Eine Mahnung sieht ja viel besser aus, da da der Schuldner im Gegensatz zur Fristsetzung sofort in Verzug kommt, oder? Und ist eine befristete Mahnung dasselbe wie eine blöße Fristsetzung?
Ich hoffe, dass ich verständlich ausgedrückt habe, was mich interessiert.
Danke