Wann kann die Rechtsschutzversicherung kündigen?

Hallo,

wann und mit welcher Frist können einem eigentlich in der Regel (falls es eine solche gibt) die Versicherer die Rechtsschutzversicherung außerordentlich kündigen? Ich weiß, man könnte jetzt sagen: Das steht doch in den Bedingungen, aber die sind eben oft unübersichtlich. Ich meine also nicht die Kündigung nach Ablauf z.B. eines Jahres, sondern z.B. nach einem (ggf. verlorenen) Prozeß? Welche Kündigungsfrist gilt?

Vielen Dank im voraus

Hallo immerso.Bei einem „Schaden“ haben beide Parteien generell die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen, es kann aber von Vorteil sein wenn der Vertrag von einem selber gekündigt wird und nicht von Versicherer.

Beide Parteien (Versicherung und Versicherungsnehmer) könne im Schadenfall von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
Die Frist hierfür beträgt 1 Monat ab Abschluß (Zahlung oder Ablehnung) des Schadenvorgangs und ist mit sofortiger Wirkung auszusprechen. Ebenfalls könnte die Versicherung oder auch der Versicherungsnehmer den Vertrag mit Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertrages kündigen

Hallo zusammen,

vielen Dank, damit ist meine Frage beantwortet.

Gruß