Hallo,
wann und mit welcher Frist können einem eigentlich in der Regel (falls es eine solche gibt) die Versicherer die Rechtsschutzversicherung außerordentlich kündigen? Ich weiß, man könnte jetzt sagen: Das steht doch in den Bedingungen, aber die sind eben oft unübersichtlich. Ich meine also nicht die Kündigung nach Ablauf z.B. eines Jahres, sondern z.B. nach einem (ggf. verlorenen) Prozeß? Welche Kündigungsfrist gilt?
Vielen Dank im voraus