Wann kann ein Antrag auf 34c gewerbeanmeldung vom gewerbeamt abgelehnt werden?

Hallo,
ich habe folgende frage und zwar möchte ich ein Gewerbe anmelden und benötige das 34c, für das 34c benötige ich das Führungszeugnis mit der Belegart 0 ( an Behörden)
Leider bin ich aber auch schon vorbestraft, vor ca. 3 Jahren war ich eine Woche in Jugendarrest und bekam auch 40 sozialstunden dazu musste ich am Anti-Aggressionskurs teilnehmen.
Meine frage lautet nun : Wird mein Antrag auf Grund dieser Strafen abgelehnt und welche Rechte stehen mir zu falls es abgelehnt wird?
Danke im Voraus

Hallo,

Der Antrag wird abgelehnt, wenn Sie als unzuverlässig im Sinne des Gewerberechts eingestuft werden. Dieser Sachverhalt wird im Detail durch die Bearbeiter vor Ort geprüft, auch indem die Akten des damaligen Verfahrens eingesehen werden können.

Ganz vereinfacht gesagt und ohne Datails zu kennen, scheint Ihre Tat nicht so erheblich zu sein um eine Unzuverlässigkeit zu rechtfertigen. Das sähe aber eventuell schon anders aus wenn Ihre Vorstrafe mit Vermögensdelikten zu tun hat. Schließlich wollen Sie mit Vermögenswerten Dritter ihr Geld verdienen.

Ich denke Sie wissen selbst am Besten was in den Gerichtsakten steht. Eine Ablehnung der Erlaubnis ist ein starker Eingriff in Ihre Rechte, deshalb wird die Behörde sehr genau prüfen.

Falls Sie eine Ablehnung bekommen bleibt immernoch das Recht des Widerspruchs und danach der Klageweg.

Reden Sie am Besten vorab offen mit dem Bearbeiter, dann werden Sie sicherlich auch darauf hingewiesen wenn Ihr Fall “brenzlig“ ist.

Viele Grüße,

FAHA

Hi rockstar93,

ich glaube nicht, dass eine Vorstrafe ein Hinderungsgrund für eine Gewerbeanmeldung ist. Allerdings kann ich das nicht genau sagen.

Ich wünsche dir alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Markus Leibundgut

Hallo,
das kann nur probiert werden.
MfG
JOs

Hallo Rockstar

Ihr Antrag könnte abgelehnt werden, wenn Ihre Vorstrafe Ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung eines Gewerbes ergeben würde. Dazu müsste ein Gewerbebezug vorhanden sein.

Typische Vorstrafen für Gewerbeverbot (bzw. Ablehung Erlaubnisantrag): Diebstahl, Urkundenfälschung, Betrug, Steuerhinterziehung, Beitragsvorenthaltung, Insolvenzverschleppung…

Bei 34c also alle Delikte, die in irgendeiner Form Vermögensdelikte sein können.

Ihre Vorstrafe riecht nach Körperverletzung (Anti-Agressionstraining). Da kann ich persönlich keine Verquickung feststellen.

Aber vorsicht: Bei mehreren Vorstrafen (auch ohne Gewerbebezug) können Erlaubnisse jeder Art verweigert werden, da man „einen Hang zur Nichtbeachtung von Gesetzen“ gezeigt hat. Und das bedeutet: Unzuverlässigkeit und somit Ablehnung des Antrages.