Wann kann ein fiskalverteter eingesetzt werden?

hallo zusammen,
es gibt ja bekanntlich keine dummen fragen…
Also:
einfuhr von drittlandsware per flugzeug nach frankfurt.
käufer der ware: ein deutscher importeur.
der verkauft die ware verzollt an einen kunden in der eu (hier nach italien).
kann hier die einfuhrverzollung über einen fiskalvertreter gemacht werden?
mein wissenstand ist dieser, dass man nur bei einfuhr der ware über ein drittes eu-land (z.b. niederlande) einen fiskalvertreter beauftragen kann.
freu mich auf antworten.
gruß gitte bri

Hallo,

in deinem Falle ist ein Fiskalvertreter nicht einsetzbar.
Im § 29 UST steht u.A.:

(1) Ein Unternehmer, der weder im Inland noch in einem der in § 1 Abs. 3 genannten Gebiete seinen Wohnsitz, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung oder eine Zweigniederlassung hat und im Inland ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführt und keine Vorsteuerbeträge abziehen kann, kann sich im Inland durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen.

Anders wäre es, wenn dein italienischer Kunde über Frankfurt importieren und an dich verkaufen würde - das wäre der klassische Fall für Fiskalvertretung.

Gruss
Hummel

vielen dank hummelbrumm für die ausführliche uns schnelle antwort.
lieber gruß
gitte bri