Wann kann ein Kredit zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie von der Steuer abgesetzt werden?

Folgender Sachverhalt:

Seit einigen Monaten dürfen meines Wissens Privatkredite nicht mehr zum Kauf von Immobilien und/oder Grundstücken verwendet werden (dies ist wohl nur noch explizit „Immobilien-Krediten“ vorbehalten). Der Kreditnehmer gibt jedoch gegenüber seiner Bank nicht immer den Verwendungszweck für den Kredit an und bei entsprechender Bonität fragt die Bank auch nicht immer danach.

Wenn der Kreditnehmer nun nach Auszahlung des Betrages (hier: € 20.000,-) davon eine Garage erwirbt, die er dann vermieten möchte, kann er gegenüber der Steuer weiterhin die Zinsen für diesen Kredit geltend machen?

Wie kommst du darauf? Hat das das Amt für die Kontrolle der Ausgaben der privaten Haushalte gesagt?

§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1 EStG wurde nicht geändert, es sind natürlich Werbungskosten.

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Der Hintergrund der Unterscheidung Verbraucherkredit vs. Immobilienkredit geht wohl auf die Umsetzung einer EU Richtlinie zurück, die jetzt auch in das BGB Einzug gehalten hat (Juristen mögen mir verzeihen, wenn ich das gerade sehr laienhaft ausdrücke. Siehe auch:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__491.html

Tatsächlich wird im Kreditvertrag explizit die Verwendung des Kredites für den Kauf von Grundstück und/oder Wohnraum ausgeschlossen.

Daher nochmals die Frage:
Kann ich die Kosten eines Kredites von der Steuer absetzen, wenn der Kredit - zumindest formal - gar nicht zu diesem Zweck vergeben worden ist.

Es könnte ja sein, dass bei Kreditantrag ein anderer Plan (ohne Immobilie) bestand, der sich dann aus irgendeinem Grund am Tag nach Vertragsabschluss zugunsten eines neuen Planes (mit Immobilie) zerschlagen hat …

Es ist und bleibt so: Fremdkapitalzinsen für einen Kredit für den Erwerb von vermietetem Immobilien sind Werbungskosten. Daß es sich bei den gezahlten FK-Zinsen um Zinsen für einen Kredit zum Erwerb handelt, muß man auf Verlangen natürlich nachweisen und das wird echt schwierig, wenn der Kreditvertrag explizit vorsieht, daß eine Immobilie mit dem Kreditbetrag nicht erworben werden darf. Zumal ja wahrscheinlich auch keine direkten Zahlungen des Kreditgebers an den Verkäufer nachweisbar sein dürften.

Im übrigen kann ich nur davon abraten, einen Kredit anders zu verwenden als im Kreditvertrag festgelegt ist. Kommt das heraus, darf man getrost davon ausgehen, daß als nächstes die Kreditkündigung erfolgt.

Gruß
C.