Folgender Sachverhalt:
Seit einigen Monaten dürfen meines Wissens Privatkredite nicht mehr zum Kauf von Immobilien und/oder Grundstücken verwendet werden (dies ist wohl nur noch explizit „Immobilien-Krediten“ vorbehalten). Der Kreditnehmer gibt jedoch gegenüber seiner Bank nicht immer den Verwendungszweck für den Kredit an und bei entsprechender Bonität fragt die Bank auch nicht immer danach.
Wenn der Kreditnehmer nun nach Auszahlung des Betrages (hier: € 20.000,-) davon eine Garage erwirbt, die er dann vermieten möchte, kann er gegenüber der Steuer weiterhin die Zinsen für diesen Kredit geltend machen?