hat einer eine ahnung, ob es ein sonderkündigungsrecht für mieter gibt?
kennt jemand einen link vielleicht?
auf www.mietrecht.de und www.mieterschutzbund bin ich nicht fündig geworden.
ich frage für meine freundin, denn diese ist amerikanerin und geht in 4 wochen zurrück, weil sie ein sehr gutes jobangebot bekommen hat.
sie muss am besten zum 1.7. dort sein, aber hat natürlich 3 monatekündigungsfrist.
ist das jobangebot eventuell ein sonderkündigungsrecht? (denke mal eher nicht)
oder bleibt nur die suche nach einem geeigneten nachmieter?
tausend dank für eure mühe anna
Grundsätzlich ist die Möglichkeit der fristlosen Kündigung nur
bei, ich sage mal groben Verletzungen der mietvertraglichen
Pflichten, mieterseits z.B. bei Nichtzahlung der Miete > zwei
Monatsmieten für die Gegenpartei möglich.
Sonderkündigungsrechte entstehen bspw. bei Mieterhöhungen
aufgrund vermieterseits durchgeführter Modernisierungen.
In Deinem beschriebenen Fall gibt es m.E. überhaupt keinen
Ansatz für ein Sonderkündigsrecht geschweige denn für eine
fristlose Kündigung!
-> Auf jeden Fall sofort ordentlich kündigen um die Frist in
Lauf zu bringen,
-> Vermieter informieren, daß Wohnung sofort zur Vermietung
zur Verfügung steht,
-> Nachmieter können auch dann noch unterstützend vorgestellt
werden. Der Vermieter muß diese jed. nicht akzeptieren!
-> Auf schnelle Weitermietung durch Vermieter hoffen/bitten.
Gruß Bernd.
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danke
danke bernd,
ich hatte mir das schon so gedacht, wollte halt nur nochmal sicher gehen.
naja, gekündigt ist schon und nachmieter wird gesucht.
tausend dank für deine hilfe :o)
cya anna