Wann Kann ein Vermieter in sein Haus,nach Kündigun

Wann kann der Vermieter in sein Haus, nach Kündigung des Mieters, aber ohne Übergabe, da der Mieter mehrere Termine nicht erschienen ist.

Versteh ich nicht. Was heißt " erscheinen" ? War der Mieter trotz Terminabsprache in dem von ihm gemieteten Haus nicht anzutreffen? Oder hast Du ihn anderswohin bestellt und dort ist er nicht erschienen?
Hört sich aber nach Ärger an.

Hallo,

wenn der Mieter einfach nicht auszieht, dann kommst du auch nicht ins Haus.

Du hast gekündigt und das Kündigungsschreiben wurde mit Hilfe eines Rechtskundigen erstellt, es wurde form- und fristgerecht zugestellt? (Und der Zugang ist auch beweisbar?)

Wenn derjenige sich nun gar nicht meldet, dann kannst du immer noch Glück haben, wenn er zum Kündigungstermin aus der Wohnung heraus ist. Oder Pech und es geht in Richtung Räumungsklage.

Der Mieter hat gekündigt. Die unterschriebene Kündigung liegt mir vor. So wie ich weiss, ist in der Wohnung nichts mehr. Sie steht leer.
Und wie gesagt, zum abgemachten Terminen im Haus, ist der Mieter nicht erschienen. Somit die Hausschlüssel nicht übergeben. Er wohnt bereits wo anders.

Dann geht rein, wenn Du Schlüssel hast.
Nimm Zeugen mit oder gleich einen Sachverständigen, der den Zustand begutachtet und dokumentiert.
Falls noch Mietersachen( erkennbar kein Sperrmüll) drin sind muss man die einlagern und den Mieter auffordern sie abzuholen. Kosten muss Mieter tragen. Müllentsorgungskosten kann man auch verlangen und ausstehende Renovierung (wenn wirksam vereinbart) auch.

Grundsätzlich muss der Mieter auch weiter anteilig Miete zahlen, bis man einen übergabefähigen Zustand hergestellt hat. Da darf man sich aber selbst nicht viel Zeit lassen.
Ebenso für fehlenden Schlüssel oder Schlosstausch.

MfG
duck313

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Wobei ich das erst nach Ablauf der Kündigungsfrist machen würde, denn solange der Mieter noch Miete gezahlt hat, darf der Vermieter nicht rein.

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Danke für eure Antworten.
Den Schlüssel hab ich nicht. Also müsste ich aufbrechen und ein neues Schloss einbauen. Dann kann der Mieter natürlich auch nicht mehr rein. Falls doch noch gewünscht??
Wer ist denn ein Sachverständiger? Polizei ?
Nicht das ich mich doch noch strafbar mache.

Hallo,

der Mieter ist in der Schuld, dir die Sache zu übergeben.
Teile ihm unmissverständlich mit, dass ohne seine Kooperation Kosten auf ihn zu kommen werden!

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Du brauchst keinen Sachverständigen.
Nimm unabhängige Zeugen mit und dokumentier den Zusatnd der Wohnung, mach Fotos.
Sobald das Mietverhältnis beendet ist, kannst Du ohne wieteres in die Wohnung. Bestell einen Schlüsseldienst der die Wohnung öffnet und dann ein neues Schloß einbaut.
Die Kosten dafür trägt natürlich der säumige Mieter! ramses90

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Ja, aber das habe ich aus der Ursprungsanfrage so entnommen.
Frist abgelaufen, Mieter weg, aber es hat keine Übergabe und keine Schlüsselabgabe stattgefunden.

Habe dem Mieter mit kosten gedroht. Prompt , wurden mir die Schlüssel übergeben…
Danke für eure Hilfe.

OK,

beherzige aber nun unbedingt den Ratschlag, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren. Möglichst beweiskräftig. Viele Fotos und ein Zeuge, das sollte OK sein.

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