Hallo!
In einem unbefristeten Mietvertag steht:
„Beide Parteien verzichten für die Dauer von 12 Monaten auf eine Kündigung“ (sinngemäß).
Zu wann kann denn der Vertrag gekündigt werden? Mit Ablauf der 12 Monate? Oder kann die Kündigung erst nach ablauf der 12 Monate geschrieben werden, so dass dann noch die Kündigungsfrist hinzugerechnet werden muss?
LG
Andreas