Hallo! Ich ziehe jetzt nach 6 Monaten aus meiner WG aus. Ich war Untermieterin und meine beiden Mitbewohner als Hauptmieter im Vertrag. Da ich nur über die Sommermonate dort gewohnt habe, werde ich auf jeden Fall eine Rückzahlung bekommen. Immerhin wurde nicht geheizt und generell laufen in der Wohnung nicht viele Geräte.
Kann ich die Rückzahlung jetzt verlangen oder erst bei Endabrechnung? (Untermietvertrag!)
sicher muss die Jahresnebenkostenabrechnung 2012 abgewartet werden, um alles gerecht auszurechnen und zu verteilen. Mit der hat der Vermieter für den Abrechnungszeitraum 1.1.2012-31.12.2012 Zeit bis spätestens zum 31.12.2013. I.d.R. trudeln die NKA jedoch im Frühjahr ein. Ihr werdet in der WG sicher eine Regelung finden…
normalerweise liegen die Gesamt-Nebenkosten für die beiden Hauptmieter erst bei Erhalt der Jahresabrechnung fest.
Wenn das so auch in Ihrem Untermietervertrag festgeschrieben ist, dann müssen Sie bis zu dieser Abrechnung warten.
Da ich Ihren Untermietervertrag nicht einsehen kann,ist es mir nicht möglich hier einen guten Rat zu erteilen.
Sprechen Sie mit den Hauptmietern und möglicherweise können Sie auf diesem Weg etwas erreichen.
die Hauptmieter können ja nur reagieren/zurückzahlen, wenn sie wissen was insgesamt an Nebenkosten anfällt.
Also bleibt nur übrig zu warten, bis die NK-Abrechnung zugestellt wird.
Eventuell können Sie ja versuchen mit ihren ehemaligen WG-Mitbewohnern ein Übereinkommen zu erzielen, dass sie einen Betrag X,xx Euro schon mal im voraus erhalten und den Rest dann wenn die NK-Abrechnung kommt. Es ist auch möglich, anhand der letzten vorliegenden NK-Abrechnung des Vorjahres (diese um ca. 3% aufschlagen) eine Vorab-Abrechnung untereinander zu machen. Dies könnte auch in gegenseitigem Einverständnis endgültig sein und Sie müssen nicht mehr warten bis die NK-Abrechnung des lfd. Jahre zugestellt wird.
Beste Grüße
Kocki
also leider kannst Du die Rückzahlung erst nach Erhalt der Endabrechnung verlangen. Vorher nicht, da die beiden Mieterinnen ja gar nicht wissen was an Kosten zu tragen waren und was übrig geblieben ist!
Dein Pech ist, das der Vermieter bis zum 31.12.2013 Zeit hat die NK Abrechnung für 2012 zu machen und das Du, auch wenn Du nur im Sommer dort gewohnt hast, trotzdem anteilig die Heizungskosten mitzutragen hast. Das geht nach einem bestimmten Schlüsselsystem.
Aber warten mußt Du leider bis die Abrechnung da ist.
Drück Dir die Daumen. Alles Gute, Hase1