Hallo meine lieben,
Freundin ist letzte Woche in eine neue Wohnung gezogen. Die Wohnung wurde über Makler vermittelt und am Tag der Mietvertragsunterzeichnung bezahlt.
2 Tage nach Einzug musste sie wegen erheblichen Lebensumständen die unerwartet eingetroffen sind, 2 Katzen bei sich aufnehmen. Noch am selben Tag hat dies der Nachbar gesehen und es direkt gemeldet. Eine halbe std später stand die Vermieterin vor der Tür.
Meine Freundin hatte noch keine 2 std die Katzen und wollte wies im Vertrag feststeht, dies schriftlich der Vermieterin mitteilen und sie um Erlaubnis bitten.
Nun scheint es aber das sie dies nicht darf und dies die anderen Mieter im Hause stört wobei es reine Hauskatzen sind, die nur wenn auf Balkon gehen.
Meine Freundin möchte Problemen aus dem Weg gehen. Wir wissen auch dass es ein neues Gesetz bezüglich Katzenhaltung gibt aber sie hat keine Lust auf diese ganze Sache.
Sie hat mit der Vermieterin nun ein beidseitiges Einvernehmen getroffen und sie werden den Mietvertrag rückwirkend auflösen zu einem bestimmten Datum. Dies wäre Ende Juni mit der Voraussetzung auch früher auszuziehen wenn sie Wohnung findet.
Die Maklerin jedoch sagt schon im Voraus dass Sie die Courtage nicht zurück gibt und einer gerichtlichen Klage gelassen sieht.
Ich habe gehört wenn der Mietvertrag rückwirkend aufgelöst wird, ist die Provision auch zurück zu zahlen. Ist dem auch so? Hat jemand schon mal Erfahrung damit gemacht?
Meine Freundin muss jetzt 2 mal die Kosten des Umzugs aufbringen.
Ebenso weigert sich die Vermieterin auch, die schlimmen Mängel wie Schimmel im Bad, Herd kaputt, Toilette mit … zugeschmutzt wo man mit starken Mitteln nicht wegbekam…usw.
Über eure Antworten freue ich mich sehr.
Herzlichen Dank