Guten Tag, ich bin seit ca. einem Monat arbeitslos gemeldet. Mein Anspruch liegt bei 180 Tagen. Ich war vorher selbständig und freiwillig weiterversichert. Mein Bemessungsentgeld liegt brutto 58 € täglich. Mein Leistungsbetrag liegt bei ca. 730 € im Monat.
Weil ich früher schon in Callcentern gearbeitet hatte, bekomme ich nun Vermittlungsvorschläge zu Angeboten von Zeitarbeitsfirmen. Das Gehalt dort bewegt sich zwischen 700 und 900 €.
Ich habe gerade mit meinem Arbeitsvermittler gesprochen, weil ich diese Angebote nicht wahrnehmen möchte. Ich denke, dass sie (zur Zeit noch) nicht zumutbar sind. Laut SGB3 § 121 -Zumutbare Beschäftigungen- „In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar.“ müsste ich doch recht haben.
Mein Arbeitsvermittler ist da anderer Ansicht und droht mir mit Sperre. Er meint unzumutbar wäre nur wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten? Ich würde mit Annahme dieser Arbeiten in eine schwere soziale Schieflage geraten.
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus. Freundliche Grüße, Kaosu
die arge sitzt oft am längeren hebel, ist leider so.
werde mitglied bei der vdk, die helfen bei solchen fällen und stellen och kostenfreie anwälte.
Hallo kaosu,
Dein Arbeitsvermittler hat leider Recht.
Die Zumutbarkeit einer Arbeit richtet sich nicht nach dem Einkommen.
Auch ein Arzt kann in eine Arbeit vermittelt werden die nicht seinem Stand oder Bildungsgrad oder letztem Gehalt entspricht.
Bis zu drei Vorschläge kannst Du ablehnen, dann droht die Sperre.
Wenn Dein Einkommen nicht ausreicht, hast Du noch die Möglichkeit Harz 4 zu beantragen, wo dann Dein Lebensunterhalt aiufgestockt wird.
Da bekommst Du angemessene Miete und Nebenkosten, Werbungskosten( Versicherung,Arbeitsweg ect.) und Lebenshaltungskosten. Wird dann ausgerechnet, Dein Verdienst wird abgezogen, wobei Du aber anrechnungsfrei 100 € behalten darfst.
Du mußt nur beizeiten den Antrag abgeben, am besten bevor Du eine Tätigkeit annimmst. Es zählt der Tag der Abgabe.
karli3