Wann kann ich Fahrpreisminderung verlangen?

Liebe "wer-weiss-was"ler!
Kann ich wenn S-Bahnen ausfallen (insbesondere die oder einer der letzten des Abends) oder SEV besteht, eine Fahrpreisminderung verlangen? Im ersten Fall habe ich schließlich nicht den Service bekommen für den ich gezahlt habe und im zweiten Fall gibt es zwar den Transport, aber wenn man ehrlich ist, ist ein derartiger SEV-Bus um Weiten langsamer und unkomfortabler.

Servus,

guckst Du hier.

Wenn Du was nicht verstehst, schildere die Situation, um die es Dir geht, bitte konkret, ohne „eine der letzten“ und „insbesondere“, „mehr oder weniger“ und sowas.

Schöne Grüße

MM

Über was beklagst Du dich?

Erwartest Du First Clas mit Bordservice und Stewardessen?

Servus,

wenn das nebelhafte „bei weitem langsamer“ 60 Minuten Verspätung ausmacht - sowas kann bei einem frisch eingerichteten Ersatzverkehr, wenn es eine Weile dauert, bis die ersten Busse am Ort sind, schon mal vorkommen -, gibt es bei Zeitkarten im Nahverkehr immerhin 1,50 € Entschädigung.

Es geht allerdings die Legende, dass es noch niemand gelungen ist, durch die systematische Benutzung verspäteter S-Bahnen reich zu werden ;-).

Schöne Grüße

MM

Sicherlich nicht. Die 1.50 € hatte ich versoffen auf die „Hoffnung“
einer Erstattung von 1.50 €….und mehr.

Stellt dir vor -10 – 15 °C.

Wat kostet ein Grog?

Hum, bei 1 Stunde nur einen wäre Frevel und Körperverletzung.

Hallo,

so einfach ist es nun auch wieder nicht.

Die Erstattung von Kosten richtet sich danach, WO man unterwegs ist, sprich ob in einem
Verbundraum
oder auf einer regionalen Strecke.

Und dazu:

im zweiten Fall gibt es zwar den Transport, aber wenn man ehrlich ist, ist ein derartiger SEV-Bus um Weiten langsamer und unkomfortabler.

das ist aber uninteressant, den das Transportunternehmen erfüllt ja seinen Vertrag (Beförderung).
Außerdem ist deine Behauptung:

SEV-Bus um Weiten langsamer und unkomfortabler.

ja keineswegs allgemeingültig. Du kannst nämlich auch einen First Class Bus bekommen und nach deiner Logik müsstest du dann ja mehr bezahlen :smile:

Hallo Benny,

es ist sehr banal: Die unter anderem von der DB (wie verlinkt) veröffentlichten Sätze gelten für alle Verkehrsträger - sie sind der gesetzliche Mindestanspruch.

Wenn dieser oder jener Verkehrsverbund eine darüber hinaus gehende „Mobilitätsgarantie“ wie der VRR gibt, gibt es force-majeure-Regelungen, die mit einiger Wahrscheinlichkeit im gegebenen Fall greifen und den Fahrgast auf seinen gesetzliche Anspruch zurückweisen. Wenn Grely wie gebeten den konkreten Fall schildert, lässt sich feststellen, ob hier eventuell eine höhere Erstattung zu kriegen ist.

Und wenn Du magst, kannst Du jetzt gerne die entsprechenden Regelungen für alle deutschen Verkehrsverbünde, in denen S-Bahnen verkehren, hier aufzählen, um nachher von Grely ein herzhaftes „April - April!“ zu hören.

Schöne Grüße

MM