Wann kann ich Privatversicherung kündigen?

Ich habe einen Privatversicherung und darin sind aufgenommen: Unfall, Rechtschutz, Hausrat, Glas, Haftpflicht.

Vertragsende laut Police: Mitte 2013
Besonderes Kündigungsrecht: bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern zum Ablauf des dritten Jahres … gekündigt werden.

Ich möchte die Versicherung so schnell wie möglich kündigen.

Die Privat-Versicherung lauft seit vielen Jahren und die neuste Police ist vom 2008 weil wir einen neuen Versicherung miteinbezogen haben. Laut Police kann ich bei einer Vertragsdauer von mehr als drie Jahren kündigen. Lese ich dann richtig, dass ein besonderes Kündigungsrecht erst besteht im 2011?

Im Moment lauft eine Leistung aus der Rechtschutzversicherung weil ich einen Rechtsanwalt einschalten müsste. Die Sache ist noch nicht abgeschlossen.

Ist bei diesem Schadensfall eine Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu kündigen? Wenn ja, wann, weil die Leistung da noch lauft?
Und kann ich den Kompletten Vertrag, sprich Privat-Versicherung (Unfallversicherung, Rechtschutz, Glas, Hausrat) kündigen oder nur den Teil aus der Versicherung die Rechtschutzversicherung.

Und worauf muss ich noch achten, falls ich kündigen möchte? Nimmt mich wegen der Vorgeschichte/Schadensfall eine neue Versicherung?

Danke!

Hallo,

leider kann ich mich zu Ihrer Antwort nicht äußern, da ich mich lediglich mit der Privaten Krankenversicherung auskenne.
Ich hoffe Sie finden einen anderen, der Ihre Frage beantworten kann.

MfG philipp

Hallo Sonneblume,

ist diese Frage noch aktuell?.

Danke der Nachfrage Buffbabba, aber diese Frage ist nicht mehr aktuell, sprich erledigt! Vielen Dank!

Hallo Sonneblume,

ist diese Frage noch aktuell?.