Wann kann Kita-Träger Betreuungsvertrag kündigen?

Wann und unter welchen Voraussetzungen kann eine Kita bzw. der Träger (Verein) einen Betreuungsvertrag a) fristlos b) allgemein kündigen??
Der Fall: Eltern bezahlen nicht den zusätzlichen Elternbeitrag, pöbeln ständig die Erzieher an, verleumden den Träger bei anderen Eltern und der Senatsverwaltung (Berlin).
Angeblich hat der Träger kein Recht, einen Betreuungsvertrag von sich aus zu kündigen, z.Bsp. wegen fortwährender schwerer Störung des Betriebsfriedens.

Stimmt das? Müssen sich die Erzieher alles gefallen lassen?

Habe dazu bei Google und Co. nix gefunden, auch nicht im Kindertagesförderungsgesetz Berlin :frowning:(

Hoffe, jemand kann mir helfen und/oder zumindest eine Fundstele nennen. Vorab schonmal DANKE!

Hallo,
erst einmal alle Texte aller Verträge und das „Kleingedruckte“ lese, dann mir die Einzelheiten aufsage, dann kann ich antworten.
Wenn Eltern nicht bezahlen,
die Erzieher anpöbeln usw.
sollten Sie sich bei RTL melden,
evtl. zeigen die, was tatsächlich dort abläuft.
Ich bin dafür keine Ansprechperson.
mfg
PB

Hallo,

maßgebend ist natürlich der spezielle Betreuungsvertrag der mit den Eltern abgeschlossen wurde. Davon müssten Sie ein Exemplar besitzen.

Ansonsten das BGB gilt:

Bei Dauerschuldverhältnissen wie hier der Betreuungsvertrag ist gemäß § 314 BGB eine fristlose Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher ist gegeben, wenn „dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann".

Diese Aussage lässt Raum für Interpretation. Hier ist der Einzelfall zu werten. Grundsätzlich ist aber eine Kündigung möglich!
Gruß Pif

Hallo,

das ist sehr speziell, keine Ahnung wie das gesetzlich aussieht.
Wenn allerdings ein vertraglich festgesetzter Betrag nicht entrichtet wird, ist der Vertrag nicht erfüllt. Nach BGB berechtigt das zur Kündigung des Vertrages.

Gruß,

twilight666

Auch wenn die Antwort nicht gerade hilfreich war (von wegen RTL und so) - Danke für’s schreiben.

Danke für die Antwort. Damit kann ich erstmal etwas anfangen. Und soweit ich weiss, gilt das BGB ja bundesweit und nicht nur ausserhalb Berlins :wink:

Danke für die Antwort!