Wann kann man den Energieausweis verlangen

Hallo,
ich bin mit meiner Frau 2012 in Nordenham in ein Mehrfamilienhaus (4Mietparteien) eingezogen. Jetzt bekamen wir die Jahresendabrechnung fürs Gas. Und mit SChrecken haben wir feststellen müssen das wir bei unserer 60qm Wohnung für 120 qm Gas verbraucht haben. Und das wo wir nur 2 Zimmer heizen. Können wir jetzt noch einen Energieausweis vom Vermieter verlagen?
Wer kann mir da was zu sagen?

mfg
Uwe Dräger

Hallo,
was soll das jetzt noch bringen?
Was im Energieausweis drinsteht, muss ja nicht Ihr tatsächlicher Energieverbrauch sein. Wenn Sie sehr viel heizen, kann es durchaus sein, dass Sie einen sehr hohen Verbrauch haben, sind Sie aber z. B. berufsbedingt nur selten in der Wohnung, verbrauchen Sie vielleicht nur die Hälfte von dem, was im Energieausweis steht. Fragen Sie den Eigentümer einfach nach dem Ausweis.

JM

Mein Beitrag ist irgendwie bei Facebook gelandet…

Nein, ist in der ENEV 2009 nicht vorgesehen (§16 ENEV2009).
Nur vor Vertragsabschluss zum Kauf, Miete Pacht usw. ist der Ausweis auf Verlangen zeitnah vorzulegen.

Grüße CP