Bis wann kann man die Steuererklärung immer noch abgeben?
Kann man die z.B. noch heute 31.12.04 für das Jahr 2002 abgeben?
(wenn man sie im Briefkasten des FA einwirft)
2.1
z.B. wenn man eine ETW hat, ändert sich da etwas mit den Fristen.
Wird man da vom FA angeschrieben und aufgefordert die Steuererklärung abzugeben?
2.2
Wenn eine ETW hat und nicht vom FA aufgefordert wurde, ist dann der Termin 31.12.04 für das Veranlagungsjahr 2002 der letzte Stichtag?
wenn die ETW nicht fremd vermietet ist und keine Einkünfte außer solchen aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen, ist für 2002 heute Schluß.
Andererseits: Wenn die Erklärung zur freiwilligen Antragsveranlagung zur Wahrung von Frist und Form abgegeben ist, kann man einige vielleicht nicht gleich herbeizukruschtelnde Details etwa zum Thema Werbungskosten noch nachschieben. Wenn die Erklärung bloß den Mantelbogen und die abgetippten Werte aus der LSt-Karte enthält, ist die Frist gewahrt.