Guten Abend,
Eigentlich soll es ja seit August 2005 bereits ein Stalkinggesetz geben.
Als ich vor einiger Zeit zur Polizei ging wegen u.a. belästigender Anrufe, erklärte mir der nette Beamte, es gebe leider noch immer keine Handhabe gegen Stalking, obwohl der neue Gesetzesentwurf schön durch die Presse gegeistert sei.
Weiß jemand von Euch darüber Genaueres?
Noch was:
Wenn man selbst eine Fangschaltung hat einrichten lassen und somit belegen kann, wer es war, kann man dann einfach selbst eine Unterlassungsklage einreichen oder braucht man einen Anwalt?
Gruß
wega