Wann kann man einen Jahresmietvertrag kündigen
Guten Morgen
im Juli 2010 wurde eine Garage angemietet , die Mietvertragsdauer ist 1 Jahr und verlängert sich automatisch.Durch den Jahresvertragsmodus ergibt sich eine geminderte Miete von 3€.
Ein Bestandteil des Vertrages ist das der Vertrag umwandeln kann in einen Monatsvertrag und dann die 3€ monatlich nach nachgezahlt werde müßten.
Jetzt soll die Garage gekündigt werden zum 31.12.2011
und laut des Vermieters wäre dies nicht möglich.
jetzt die Frage zu wann kann man tatsächlich kündigen und wie sollte dies formuliert werden.
es gibt doch sicher dafür eine gesetzliche Grundlage ?
Vielen Dank für eure Mühe
Hallo,
mal aus dem Bauch herraus:
im Juli 2010 wurde eine Garage angemietet
die Mietvertragsdauer ist 1 Jahr
ERGO, geht der 31.12. nicht!
VG, René
Die Frage ist doch:
Kann man den Mietvertrag in einen Monatsvertrag wandeln und anschliessend vor Ablauf des Jahres kündigen. (Um den Jahresmietvertrag auszuhebeln für den deine Antwort sicherlich richtig ist.)
Da wir aber die Vertragsbestandteile nicht en detail kennen (Mindestlaufzeit? Kündigungsfristen? etc.) ist die Frage aus meiner sicht nicht wirklich beantwortbar…
Vielleicht sieht das ja wer anders…
Gruss HighQ
Guten Abend
nochmal zu der entsprechendn Formulierung
der Vertrag ist für 1 Jahr abgeschlossen
das Mietjahr beginnt am 01.November und endet am 31.Oktober
der Vertrag ist erstmals kündbar zum 31.Oktober 2011
ein Passus ist "Bei einer Umwandlung des Jahresmietvertrages in einen Monatsmietvertrag ist die Mietpreisdifferenz von mtl. 3€ für den betreffenden Zeitraum , der dadurch nicht im vergünstigten Jahresvertragsmodus liegt, vom Mieter nachzuzahlen.
was verwundert ist dieser Passus wenn man doch vorher eh nicht kündigen kann.
die Frage ist für mich sind diese Dinge rechtens da ich die Garage beruflich nutze und aus Platz Gründen ausweichen muss !
Danke für eure Bemühungen
unterschrieben wurde der Vertrag am 23.06.2011 also vor beziehungsweise im endenden Mietjahr vielleicht ist dies nicht unerheblich ?
Moinsen,
der Vertrag ist erstmals kündbar zum 31.Oktober 2011
da immer noch „Mietvertragstext“ fehlt, ist o.g. Datum (mMn) bindend!
Die Klausel hat mMn nichts zu sagen, sie tritt erst nach der K-Möglichkeit ein.
23.06.2011
2011? Geht ja nicht! Ham´wir noch nicht!
VG, René
Guten Morgen
der Vertrag wurde natürlich am 23.06.2010 unterschrieben und nicht 2011
die Umwandlungsklausel von Jahresvertrag auf Monatsvertrag
hebt sich doch dann auf oder was soll der Passus
und wenn ich im Juli einen 1Jahres Vertrag unterschreibe aber laut Vermieter das Mietjahr von November bis Oktober geht bleibt es doch für mich ein 1 Jahresvertrag ? also somit
Kündigung Juli 2011 und nicht Oktober ?
mehr als die Angaben die ich gemacht habe steht nicht im Vertrag es ist kein sogenannter Standdard Vertrag
Grüße