Wann kann man Garagen Mietvertrag kündigen

Wann kann man einen Jahresmietvertrag kündigen

Guten Morgen

im Juli 2010 wurde eine Garage angemietet , die Mietvertragsdauer ist 1 Jahr und verlängert sich automatisch.Durch den Jahresvertragsmodus ergibt sich eine geminderte Miete von 3€.
Ein Bestandteil des Vertrages ist das der Vertrag umwandeln kann in einen Monatsvertrag und dann die 3€ monatlich nach nachgezahlt werde müßten.

Jetzt soll die Garage gekündigt werden zum 31.12.2011
und laut des Vermieters wäre dies nicht möglich.

jetzt die Frage zu wann kann man tatsächlich kündigen und wie sollte dies formuliert werden.

es gibt doch sicher dafür eine gesetzliche Grundlage ?

Vielen Dank für eure Mühe

Hallo,

mal aus dem Bauch herraus:

im Juli 2010 wurde eine Garage angemietet

die Mietvertragsdauer ist 1 Jahr

ERGO, geht der 31.12. nicht!

VG, René

Die Frage ist doch:
Kann man den Mietvertrag in einen Monatsvertrag wandeln und anschliessend vor Ablauf des Jahres kündigen. (Um den Jahresmietvertrag auszuhebeln für den deine Antwort sicherlich richtig ist.)

Da wir aber die Vertragsbestandteile nicht en detail kennen (Mindestlaufzeit? Kündigungsfristen? etc.) ist die Frage aus meiner sicht nicht wirklich beantwortbar…

Vielleicht sieht das ja wer anders…

Gruss HighQ

Guten Abend

nochmal zu der entsprechendn Formulierung

der Vertrag ist für 1 Jahr abgeschlossen

das Mietjahr beginnt am 01.November und endet am 31.Oktober

der Vertrag ist erstmals kündbar zum 31.Oktober 2011

ein Passus ist "Bei einer Umwandlung des Jahresmietvertrages in einen Monatsmietvertrag ist die Mietpreisdifferenz von mtl. 3€ für den betreffenden Zeitraum , der dadurch nicht im vergünstigten Jahresvertragsmodus liegt, vom Mieter nachzuzahlen.

was verwundert ist dieser Passus wenn man doch vorher eh nicht kündigen kann.

die Frage ist für mich sind diese Dinge rechtens da ich die Garage beruflich nutze und aus Platz Gründen ausweichen muss !

Danke für eure Bemühungen

unterschrieben wurde der Vertrag am 23.06.2011 also vor beziehungsweise im endenden Mietjahr vielleicht ist dies nicht unerheblich ?

Moinsen,

der Vertrag ist erstmals kündbar zum 31.Oktober 2011

da immer noch „Mietvertragstext“ fehlt, ist o.g. Datum (mMn) bindend!
Die Klausel hat mMn nichts zu sagen, sie tritt erst nach der K-Möglichkeit ein.

23.06.2011

2011? Geht ja nicht! Ham´wir noch nicht!

VG, René

Guten Morgen

der Vertrag wurde natürlich am 23.06.2010 unterschrieben und nicht 2011

die Umwandlungsklausel von Jahresvertrag auf Monatsvertrag
hebt sich doch dann auf oder was soll der Passus
und wenn ich im Juli einen 1Jahres Vertrag unterschreibe aber laut Vermieter das Mietjahr von November bis Oktober geht bleibt es doch für mich ein 1 Jahresvertrag ? also somit

Kündigung Juli 2011 und nicht Oktober ?

mehr als die Angaben die ich gemacht habe steht nicht im Vertrag es ist kein sogenannter Standdard Vertrag

Grüße