Wann kann man im Krankenhaus auf die Privatstation

Guten Tag,

ich habe eine Einbettzimmer Versicherung abgschlossen und bekomme somit die Wahlleistung Einbettzimmer von der Versicherung bezahlt, wenn ich diese im Krankehaus beanspruchen möchte. Mir ist klar, dass ich im Krankenhaus kein Recht auf ein Einbettzimmer habe. Das Krankenhaus es mir aber zur Vefügung stellen kann und ich die Kosten dafür dann von der Versicherung erstattet bekomme. Das ist mein Recht.

Aber das Krankenhaus, darf die Wahlleistung Zimmer nicht von der Wahlleistung Chefarztbehandlung abhängig machen. Bei meinen letzten Krankenhausaufenthalten habe ich einen Vertag über die Wahlleistung Einbettzimmer abgeschlossen, die Abteilung, auf die ich verlegt wurde, gewährte mir aber nur die Unterbrinung auf einer „Allgemeinpflegerischen Station“. Die Schwestern sorgten aber dafür, dass ich immerhin ein Zweibettzimmer bekam. Also nicht zu 100 prozent mein Wunsch. Es gab aber auch noch eine Privatstation mit einigen Einbettzimmer. Hätte ich ein Recht darauf dort irgendwann untergebracht zu werden. Gerade bei einem längeren Aufenthalt wäre es falsch, dass nie ein Zimmer dort frei würde.

Wo könnte ich mich beschweren oder lohnt es sich gegen das Krankenhaus zu klagen?

Das habe ich gerade noch vergessen mitzuteilen. Für die Patienten auf der Privatstation ist normalerweise der Chefarzt zuständig. Falls ich auf diese Station kommen sollte, stellt sich die Frage, wer mich behandelt. Oder ist das dann das Problem vom Krankenhaus?

faq:1129 (owt)