Wann kann man sich von der GKV befreien lassen?

Hallo zusammen,
ich bin seit über 10 Jahren privat krankenversichert. Nun ist es so, dass ich den Job gewechselt habe und erstmal nicht mehr über die gesetzlich vorgeschriebene Einkommensgrenze komme, um privat versichert sein zu dürfen.

Mir sagte nun jemand, dass wenn ich schon über 5 Jahre in der privaten KV bin, ich eine Erklärung abgeben könnte, dass ich nie wieder in die GKV möchte.
Frage: stimmt das und wenn ja, an wen muss die Erklärung gehen? An meine PKV? Gesetzliche habe ich ja keine, als das ich da wem schreiben könnte…

Weiß da vielleicht jemand was zu?

Vielen Dank vorab und herzliche Grüße aus dem Rheinland,
Sweetrosie

Hallo,

bei einem Jobwechsel wird man versicherungspflichtig, wenn das Einkommen unter die JAEG fällt. Die Sache mit den 5 Jahren ist ein „alter Hut“ und inzwischen nicht mehr gültig (u.a. durch die Pflichtversicherung).

Einzige Möglichkeit geht über das Alter. Wenn du über 55 Jahre alt bist, kannst du u.U. in der PKV bleiben, ansonsten ist der Wechsel unumgänglich…

Grüße

Lars

Hallo Lars,
nur zur Ergänzung - wenn er über 55 ist dann muss er sogar in der PKV bleiben in diesem Fall.
Gruß
Czauderna

Weitere Möglichkeit
Hallo,

eine weitere Möglichkeit sich befreien zulassen besteht darin, dass man bei dem neuen Arbeitgeber seine Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert hat und in den „letzten 5 Jahren“ wegen Überschreitens der JAEG versicherungsfrei war ( § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html

Gruß Woko

Eine Möglichkeit, die Versicherungspflicht zu umgehen, sehe ich nicht.
Allerdings würde ich nicht von einem Wechsel sprechen. Man muss die PKV ruhen lassen (Anwartschaft) und ein paar Jahre mit den Leistungen der GKV Vorlieb nehmen. Irgendwann wirst Du ja vielleicht wieder über die Grenze kommen.