Wann kann man vor Ablauf der Probezeit kündigen?

Hallo an alle,

wann kann man bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer vorgeschalteten
Probezeit von 6 Monaten kündigen?. Die Probezeit endet z.B. am 08. August 2010, lt. Vertrag beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.

Heißt das nun, man müsste zwei Wochen vor Ablauf der Probezeit kündigen, oder innerhalb der Probezeit kündigen (egal wann) und dann die 14 Tage noch im Unternehmen bleiben?

Könnte es passieren dass der Arbeitgeber sich stur stellt und einen nicht gehen lässt, weil ein adäquater Ersatz für den Posten fehlt?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Hallo MadKitty,

schau doch mal hier:

http://lmgtfy.com/?q=k%C3%BCndigen+innerhalb+der+Pro…

oder in Kurzform: 2 Wochen zu jedem Termin innerhalb der Probezeit.

Ungekündigte Grüße Grisu

Hallo

Heißt das nun, man müsste zwei Wochen vor Ablauf der Probezeit
kündigen, oder innerhalb der Probezeit kündigen (egal wann)
und dann die 14 Tage noch im Unternehmen bleiben?

Man kann bis zum letzten Tag der Probezeit mit der 2wöchigen Küfrist kündigen. Daß der Beendigungstermin außerhalb der Probezeit liegt, ist dabei irrelevant.

Könnte es passieren dass der Arbeitgeber sich stur stellt und
einen nicht gehen lässt, weil ein adäquater Ersatz für den
Posten fehlt?

Nein. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserkärung. Wenn der AN kündigt, kündigt er. Die Erlaubnis des AG braucht er nicht.

Gruß,
LeoLo