Wann kann Mieter selber einen Maler beauftragen?

Hallo!
Wie sieht es denn aus, wenn nach einem Wasserschaden der Rohrbruch behoben wurde, aber die Firma das daraus entstandende Loch in Wand und Decke zum Nachbarn vom Vermieter (einer Genossenschaft) aus nicht schließen durfte, da dies eine andere Firma machen soll/muss. Ab wann darf der Mieter eine eigene Firma beauftragen, wenn sich der Vermieter nicht kümmert und der eine Mieter nichtraucher ist und die Zigarettengerüche durch das Loch des anderen Mieters mit ab bekäme?

Der Mieter hat einen Anspruch auf Selbstvornahme bzw. Beauftragung einer Firma, deren Kosten er dann an den Vermieter weiterbelasten darf, wenn er den Vermieter unter Verzug gesetzt hat und der Vermieter die Frist verstreichen hat lassen. Zu beachten ist allerdings, dass die Frist angemessen sein muss.