Welche Möglichkeiten hat man, wenn man vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag raus möchte?
Falls sich der Einzugstermin der potentiell neuen Whg. mit der Kündigungsfrist der bisherigen Whg. überschneidet?
Was für Modalitäten bzgl. eines evtl. Nachmieters gibt es ?
Muß ein Vermieter einen Nachmieter akzeptieren, b.z.w unter welchen Umständen kann er mehrere Nachmieter ablehnen??
hallo,
der vermieter muss gar nicht.
hth
Moin auch,
Welche Möglichkeiten hat man, wenn man vor Ablauf der
gesetzlichen Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag raus möchte?
Man zieht einfach aus, vergisst aber nicht weiterhin die Miete zu bezahlen.
Falls sich der Einzugstermin der potentiell neuen Whg. mit der
Kündigungsfrist der bisherigen Whg. überschneidet?
Dann zahlz man eben 2 Mieten
Was für Modalitäten bzgl. eines evtl. Nachmieters gibt es ?
keine
Muß ein Vermieter einen Nachmieter akzeptieren, b.z.w unter
welchen Umständen kann er mehrere Nachmieter ablehnen??
Unter allen Umständen. Er ist keinesfalls verpflichtet, irgendeinen Nachmieter zu akzeptieren.
Ralph
Welche Möglichkeiten hat man, wenn man vor Ablauf der
gesetzlichen Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag raus möchte?
Nur die sich mit dem VM zu einigen.
Falls sich der Einzugstermin der potentiell neuen Whg. mit der
Kündigungsfrist der bisherigen Whg. überschneidet?
Dann zahlt man halt für beide
Was für Modalitäten bzgl. eines evtl. Nachmieters gibt es ?
Dass der VM diesen akzeptiert?
Muß ein Vermieter einen Nachmieter akzeptieren, b.z.w unter
welchen Umständen kann er mehrere Nachmieter ablehnen??
Er muss gar keinen akzeptieren - vielleicht will er aber, damit er keinen unnötigen Leerstand hat.
Gruss HighQ
Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Nachmieterfrage im Mietvertrag geregelt wurde. Das ist aber recht selten.
vnA