Ein Einfamilienhaus ist verkauft; der notarielle Vertrag ist bereits von Allen unterzeichnet.
Die Versicherungsgesellschaft lehnt die vom Vorbesitzer erkärte Kündigung der Wohngebäudeverscierung mit der Begründung ab, dass das erst nach erfolger Grundbuchübertragung möglich sei!?
Die aber kann doch Wochen, wenn nicht sogar Monate auf sich warten lassen; ist der Vorbesitzer nun tatsächlich gezwungen, ggf. bis zum Nimmerleinstag die Versicherung weiter zu bezhalen?
Die Versicherungsgesellschaft lehnt die vom Vorbesitzer
erkärte Kündigung der Wohngebäudeverscierung mit der
Begründung ab, dass das erst nach erfolger
Grundbuchübertragung möglich sei!?
Diese Aussage wäre richtig, wenn es sich um die Kündigung des Käufers handeln würde.
Der Vorbesitzer kann zum Ablauf kündigen.
Die aber kann doch Wochen, wenn nicht sogar Monate auf sich
warten lassen;
Da kann der Versicherer nichts dafür.
ist der Vorbesitzer nun tatsächlich gezwungen,
ggf. bis zum Nimmerleinstag die Versicherung weiter zu
bezhalen?
Hi Keki,
natürlich hast Du Recht, die Thematik wurde falsch dargestellt !
Also nochmals:
Dem Vorbesitzer einer Wohngebäudeversicherung (notarieller Kaufvertrag ist von allen unterzeichnet) wurde seitens der Versicherung dessen Wunsch zur Auflösung derselben ein ablehnender Bescheid mit der Begründung übermittelt, man „müsse“ dem Erwerber Zeit geben sich zu entscheiden, ob er die Vorversicherung annehmen und weiterführen will, oder ob er wo anders eine neue abschließen möchte.
Das wird vom Vorbesitzer verstanden, aber wie lange muss „man“ ihm Zeit dafür lassen ?
Gibt es da einen zeitlichen Rahmen (?), denn bis dass es dem Erwerber mal „genehm“ ist, hier tätig zu werden, kann viel Zeit vergehen, die das Geld des Vorbesitzers kosten !
Dem Vorbesitzer einer Wohngebäudeversicherung (notarieller
Kaufvertrag ist von allen unterzeichnet)
In dem Kaufvertrag steht ein Datum, zu dem Rechte und Pflichten auf den Käufer übergehen. Vermutlich wurde im Vergleich vergessen, die Beitragszahlung zur Gebäudeversicherung zu erwähnen.
Das wird vom Vorbesitzer verstanden, aber wie lange muss „man“ ihm Zeit dafür lassen ?
Die Gebäudeversicherung geht auf den Käufer über (siehe oben). Mit dem wirtschaftlichen Übergang ist der Verkäufer raus aus dieser Nummer.
Wenn die Eintragungsmitteilung des Grundbuchamtes kommt, hat der Käufer ein Sonderkündigunsgrecht innerhalb von vier Wochen.
Erwerber mal „genehm“ ist, hier tätig zu werden, kann viel
Zeit vergehen, die das Geld des Vorbesitzers kosten !
Wenn der Kaufvertrag ordentlich ist, kostet es den Verkäufer nichts. Wurde die Versicherung vergessen zu erwähnen, nur den Beitrag bis zur nächsten Hauptfälligkeit.