Wann Kaufpreis bezahlen?

Hallo!

Ich hätte mal 'ne Frage zur Abwicklung eines Wohnungskaufs:
Verkäufer baut grade und ist natürlich daran interessiert, das Geld so schnell wie möglich zu bekommen. Er will daher erst verkaufen und dann für die nächsten 3-4 Monate bis zum Auszug Miete zahlen.
Der Käufer hält von dieser Lösung eher wenig, auch wenn die Miete die Raten decken würde.

Was ist üblich und mit welchen Vorteilen/Nachteilen kann man bei sowas rechnen? Ich meine, der Käufer hat ja den Vorteil ggf. schon einige Monate früher sein Häuschen zu bezahlen und spart sich ggf. mehr zinsen, als er mit der Miete wieder ausgeben würde…

Bisher kannte ich nur Bezahlung bei Übergabe. Was haltet Ihr davon?

Gruß
Andrea

Hallo!

Ich hätte mal 'ne Frage zur Abwicklung eines Wohnungskaufs:
Verkäufer baut grade und ist natürlich daran interessiert, das
Geld so schnell wie möglich zu bekommen. Er will daher erst
verkaufen und dann für die nächsten 3-4 Monate bis zum Auszug
Miete zahlen.
Der Käufer hält von dieser Lösung eher wenig, auch wenn die
Miete die Raten decken würde.

Was ist üblich und mit welchen Vorteilen/Nachteilen kann man
bei sowas rechnen? Ich meine, der Käufer hat ja den Vorteil
ggf. schon einige Monate früher sein Häuschen zu bezahlen und
spart sich ggf. mehr zinsen, als er mit der Miete wieder
ausgeben würde…

Bisher kannte ich nur Bezahlung bei Übergabe. Was haltet Ihr
davon?

Ein Fall aus der Praxis:

Dem Verkäufer wurde eine Mietdauer von x Monaten eingeräumt, danach sollte er das Haus an den Käufer übergeben. Wenn nicht, kam zur Miete ein saftiger Aufschlag, eine Pönale (ob rechtlich zulässig? Wurde aber seinerzeit vom Verkäufer akzeptiert und auch gezahlt). Eine Schlußrate von 5% des Kaufpreises wurde bis zum Auszug des Verkäufers einbehalten zur Deckung evtl. Schäden die nach Verkauf entstanden.

Wolfgang D.

Hallo

so ein Fall kam mal bei Escher: Käufer hatte Haus bezahlt, Exeigentümer ist abber einfach net ausgezogen, Käufer hat einige Jahre gebraucht um die unliebsamen Exeigentümer rauszuklagen, mit den dementsprechenden Kosten, versteht sich. Also in keinster Weise voll bezahlen …

LG
Mikesch

Hallo

den vollen Kaufpreis würde ich nicht sofort bezahlen.Einen Teil davon bis zum endgültigen Auszug zurückbehalten. Kann ja auch sein, dass noch irgendwelche Schäden entstehen - das Haus nicht rechtzeitig fertig wird - aus 3-4 Monaten 5-6 Monate werden, dann stehst du evtl. auf der Strasse.
Da sollten alle Eventualitäten schon vertraglich festgehalten werden, evtl. kann man auch den Kaufpreis entsprechend niedriger ansetzen, spart Grunderwerbsteuer und Notarkosten.

Gruß

Da du eine unvermietete Wohnung kaufen willst (brauchst), macht es keinen Sinn die Wohnung erst zu vermieten ( an den Verkäufer).
Mit einem Mietvertrag hast du die komplette Mietproblematik am Hals, die du ein bißchen weiter unten im Form lesen kannst:

  • Nebenkostenabrechnung
  • was machst du, wenn Mieter Teile der Wohnung beschädigt.
  • oder Miete nicht zahlen kann.
  • oder nicht auszieht, weil aus irgendwelchen Gründen sein Haus nicht fertig wird.
  • steuerlich wird ein weiterer Bogen fällig (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

Üblich ist Bezahlung über Notar:

  • es wird ein Termin: Nutzen- Lastenwechsel vereinbart,
  • der Notar richtet ein Konto ein, auf den Käufer einzahlt.
  • und wenn alles vereinbarte durchgeführt wurde, zahlt der Notar das Geld an den Verkäufer,
  • im Kaufvertrag wird festgehalten was passiert, wenn einer sich nicht an die Vereinbarungen hält.

Gruß n.

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