Wann Kaution zahlen?

Hallo,

es soll eine Wohnung angemietet werden, der Vertrag soll einen Monat vorher unterzeichnet werden. Der Vermieter sei bereit, die Schlüssel etwa zwei Wochen vor Mietbeginn zu übergeben, möchte aber einen Vorschuss auf die Miete (bar) und die Kaution (2 KM) bei Vertragsunterzeichnung erhalten, also noch bevor die Schlüssel übergeben wurden.
Wäre so ein Fall üblich und rechtens?

Grüße von OnkelHeini
(der sich ganz plötzlich ganz allgemein für Mietrecht zu interessieren beginnt…)

falsche Fragestellung
Hallo OnkelHeini,

es stellt sich in dem von dir geschilderten Fall nicht die Frage ob das üblich und rechtens ist, sondern eher ob der Mieter die Wohnung mieten möchte oder nicht.
Sollte der Mieter nämlich den Vorschuss und die Kaution nicht bei Vertragsunterzeichnung bezahlen wollen, so wird sich der Vermieter aller Wahrscheinlichkeit nach einen anderen Mieter suchen.

Grüße von
Tinchen

Nicht die falsche Fragestellung
Hallo Tinchen!
Die Problematik, dass der Vermieter auf seiner Regelung besteht und andernfalls die Wohnung nicht an der potentiellen Mieter vergibt, ist mir bewusst. Mich interessiert, ob solch eine Vorgehensweise anderen Usern bekannt ist, ob sie rechtlich zulässig ist, bzw. welche Nachteile sich dem Mieter aus der Vorauszahlung ergeben könnten. Wie oben beschrieben, hätte der Mieter noch keinen Schlüssel, aber schon bezahlt.
Möglicherweise ist meine Frage nicht durch das Mietrecht zu klären, dann wäre auch das eine Antwort auf meine Frage.
Viele Grüße
OnkelHeini

Hallo OnkelHeini,

die Kaution ist mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Und das ist der vereinbarte Termin im Mietvertrag. Der Mieter darf die Kaution in drei Raten zahlen.

Die Miete ist natürlich auch erst mit Beginn des Mietverhältnisses erstmalig fällig.

Ich würde mich - aufgrund der vorzeitigen Schlüsselübergabe - allerdings auch erst dann zu einem Vorschuß hinreissen lassen, wenn der Schlüssel da ist.

Alles andere sind zinslose Kredite an den Vermieter.

So, wie Du es schreibst, hängt an der vorzeitigen Kautions- und Mietzahlung lediglich die vorzeitige Schlüsselübergabe. Dann würde ich als Mieter eben darauf verzichten und der Sache ihren natürlichen Gang lassen. Also: Schlüsselempfang zum Mietbeginn, Zahlung der ersten Kautionsrate zum Mietbeginn, erste Monatsmiete am Monatsbeginn des ersten Mietmonats. (

Hallo Bonsai,

ganz vielen Dank für deine Antwort, die mir Klarheit für eine grundsätzliche Vorgehensweise verschafft hat. (Ja, deinen Satz finde ich auch gelungen!)

Grüße vom OnkelHeini
(den niemand ernsthaft „Bonsai“ nennen würde, da er sich beim Durchschreiten von Türen meist bücken muss :wink:)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Anmerkung
Hallo,
ianal, aber:

Alles andere sind zinslose Kredite an den Vermieter.

eine Mietkaution muß verzinst werden.
Gruß
Axel

ianal?

Hallo

ianal, aber:

Äh, wie bitte?
Grüße vom OnkelHeini

Alles andere sind zinslose Kredite an den Vermieter.

eine Mietkaution muß verzinst werden.

Danke für den Hinweis. Beim nochmaligen Lesen meines Postings habe ich die mißverständlich Formulierung auch entdeckt: Ich meinte, dass eben, wenn man dem Vermieter vor dem Fälligwerden Kohle in die Hand drückt, für ihn ja ein zinsloses Darlehen darstellen.
Klar, die Kaution ist zu verzinsen. Und der in diesem Fall gemeinte Vermieter wird das hoffentlich ab dem Tag tun, an dem er das Geld erhält. Vielleicht aber auch erst zum Beginn des Mietverhältnisses?

Grüße vom OnkelHeini
(den niemand ernsthaft „Bonsai“ nennen würde, da er sich beim
Durchschreiten von Türen meist bücken muss :wink:)

Der vorliegende Bonsai aber auch :wink:

I am not a lawyer (owt)
Diesmal richtig:wink:

Ahoi.

Nun, der Mietinteressent, der mit Vertragsunterzeichnung zum Vertragspartner wird, ließe sich die Mietzahlung für den entsprechenden Monat ja entsprechend quittieren, nicht wahr? Dass der Vermieter nicht einfach die Schlüssel vorzeitig übergeben will „ohne Gegenleistung“, ist auch verständlich.

Dass man in drei Raten die Kaution in Höhe von maximal drei Monatskaltmieten zahlen darf, wurde schon gesagt. Darauf kann der Mietaspirant ja freundlich verweisen und nachfragen, ob diese Ratenzahlung so in Ordnung wäre.

Wenn für den fiktiven Mieter das sofortige Zahlen der gesamten Kaution kein Problem darstellt, dann kann er das ja tun, selbstverständlich auch gegen entsprechende Quittung - besser als Kaution in bar ist natürlich eine entsprechende Anlageform. Da ich noch nie Kaution in solcher Höhe zahlen musste, weiß ich nicht, wie man das mit dem Sparbuchanlegen macht, ob der Mieter das selbst macht oder der Vermieter. Das mit dem verzinsten Anlegen und dem entsprechenden Nachweis darüber ist ja auch erwähnt worden.

Aber dazu wurde auch in diesem Forum schon öfters was geschrieben, vielleicht mal im Archiv suchen, wie das mit Kaution so abläuft.

Wenn der Mietinteressent ein entsprechend formuliertes Schreiben vorlegt, das einerseits die Mietzahlung für den ersten Monat und andererseits auch die Kautionszahlung für die im am (Datum) geschlossenen Vertrag vermietete Mietsache (Adresse, ggf. Mietvertragsnummer) als Quittung belegt(oder so ähnlich, klingt grad nicht so „rund“)…dann seh ich für den Mietinteressenten keinen Nachteil. Außerdem eben die Schlüsselübergabe darin erwähnen. Das sind ein paar Sätze, die dem Mietaspiranten Sicherheit geben.

An die Experten: Falls das rechtlich so nicht funktioniert, dann bitte Hinweise. Das wäre ja keine Ergänzung des Vertrags, sondern ggf. ein eigenständiges Dokument, eben eine Quittung?

Mieter will gern den Schlüssel vorzeitig, der Vermieter hätte gern schon Geld. Finde ich verständlich…

Gruß
ute

Moin moin!

Klar, die Kaution ist zu verzinsen. Und der in diesem Fall
gemeinte Vermieter wird das hoffentlich ab dem Tag tun, an dem
er das Geld erhält. Vielleicht aber auch erst zum Beginn des
Mietverhältnisses?

Nein, es käme noch besser. Man stelle sich vor, er wolle sich schriftlich zusichern lassen, dass er das Geld nicht verzinsen müsse, wenn man es ihm überweise. Alternativ könne man ein Banksparbuch zu seiner Verfügung einrichten.

Grüße vom OnkelHeini

Nau ei anderständ! Ssänk ju, Willjäm! (owT)
:wink:)

Danke!
Hallo Ute,
danke für deine Hilfe. So würde es hoffentlich eine runde Sache.
Grüße
OnkelHeini

ahoi.

Nein, es käme noch besser. Man stelle sich vor, er wolle sich
schriftlich zusichern lassen, dass er das Geld nicht verzinsen
müsse, wenn man es ihm überweise. Alternativ könne man ein
Banksparbuch zu seiner Verfügung einrichten.

Grüße vom OnkelHeini

wie jetzt? der vermieter will eine schriftliche vereinbarung, dass er die kaution des mieters bei überweisung nicht zu verzinsen habe?

kommt mir alles etwas seltsam vor…
findet
ute

Hallo Ute,

kommt mir alles etwas seltsam vor…
findet
ute

kommt es mir auch, daher kommt für mich nur ein Banksparbuch mit Pfändungserklärung in Betracht. Mit Glück gibt’s fette 0,5% Zinsen
$-))

Grüße vom OnkelHeini