Ahoi.
Nun, der Mietinteressent, der mit Vertragsunterzeichnung zum Vertragspartner wird, ließe sich die Mietzahlung für den entsprechenden Monat ja entsprechend quittieren, nicht wahr? Dass der Vermieter nicht einfach die Schlüssel vorzeitig übergeben will „ohne Gegenleistung“, ist auch verständlich.
Dass man in drei Raten die Kaution in Höhe von maximal drei Monatskaltmieten zahlen darf, wurde schon gesagt. Darauf kann der Mietaspirant ja freundlich verweisen und nachfragen, ob diese Ratenzahlung so in Ordnung wäre.
Wenn für den fiktiven Mieter das sofortige Zahlen der gesamten Kaution kein Problem darstellt, dann kann er das ja tun, selbstverständlich auch gegen entsprechende Quittung - besser als Kaution in bar ist natürlich eine entsprechende Anlageform. Da ich noch nie Kaution in solcher Höhe zahlen musste, weiß ich nicht, wie man das mit dem Sparbuchanlegen macht, ob der Mieter das selbst macht oder der Vermieter. Das mit dem verzinsten Anlegen und dem entsprechenden Nachweis darüber ist ja auch erwähnt worden.
Aber dazu wurde auch in diesem Forum schon öfters was geschrieben, vielleicht mal im Archiv suchen, wie das mit Kaution so abläuft.
Wenn der Mietinteressent ein entsprechend formuliertes Schreiben vorlegt, das einerseits die Mietzahlung für den ersten Monat und andererseits auch die Kautionszahlung für die im am (Datum) geschlossenen Vertrag vermietete Mietsache (Adresse, ggf. Mietvertragsnummer) als Quittung belegt(oder so ähnlich, klingt grad nicht so „rund“)…dann seh ich für den Mietinteressenten keinen Nachteil. Außerdem eben die Schlüsselübergabe darin erwähnen. Das sind ein paar Sätze, die dem Mietaspiranten Sicherheit geben.
An die Experten: Falls das rechtlich so nicht funktioniert, dann bitte Hinweise. Das wäre ja keine Ergänzung des Vertrags, sondern ggf. ein eigenständiges Dokument, eben eine Quittung?
Mieter will gern den Schlüssel vorzeitig, der Vermieter hätte gern schon Geld. Finde ich verständlich…
Gruß
ute