Ich habe folgenden Fall bzw folgendes Problem?
Eine Mutte hat zwei Söhne.
Der Sohn X ist erst 16. Es besteht also Anspruch auf Kindergeld für das gesamte Jahr 2010. X ist das leibliche Kind der Mutter und das Adoptivkind des Ehepartners der Mutter. Beide Eheleute haben Steuerklasse 4 und laut Lohnsteuerbescheinigung jeweils einen halben Kinderfreibetrag. Der leibliche Vater zahlt Unterhalt für Sohn X.
Nun meine Fragen:
Muss ich den Unterhalt des leiblichen Vaters an die Mutter für Sohn X an irgendeiner Stelle in der Einkommensteuererklärung der Mutter angeben?
Muss ich in der Anlage Kind einen Haken machen, dass man den vollen Kinderfreibetrag beantragt, weil das Kind ganzjährig hier gemeldet war? Weil auch wenn ich das mache, wird es in der Berexchnung nicht angezeigt.
Was mache ich nur falsch?