weiß jemand, wann die erste rechnung vom Architekten kommt? Angnommen man möchte nicht mit nem Bauträger, sondern mit einem Architekten bauen, der zusammen mit einem Bauingenieur alles plant, die Ausschreibungen für die Gewerke macht und den Bau überwacht, wann muss man dann die erste Architektenrechnung zahlen? Noch bevor man überhaupt etwas unterschrieben hat? Noch bevor ein genauer Bauplan vorliegt, der auch noch nicht genehmigt wurde? Ist es normal, dass man dann schon die erste Rechnung über 1/5 der gesamten Architektenkosten erhält (5tsd von 25tsd €)?
Bin gespannt auf die Antworten!
Danke und lieben Gruß!!
Hallo,
falls nicht anders vereinbart gilt § 8 (2) HOAI. http://www.bauarchiv.de/neu/baurecht/hoai/hoai8.htm
Ein mündlicher Vertrag ist übrigens auch ein Vertrag. Die Schriftform ist nicht erforderlich, aber anzuraten.
Je nach Umfang kommt die erste Rechnung meist nach Leistungsphase 3. http://www.bauarchiv.de/neu/baurecht/hoai/hoai15.htm
Eine Baugenehmigung gibt es erst nach Leistungsphase 4
Eine Pauschale auf die Gesamtleistung würde ich nicht akzeptieren. Der Architekt soll darstellen, wie viel Prozent er von welcher Leistungsphase erfüllt hat.
Grüße
Ulf
Leistungsphase 1 bis 3 machen zusammen 21 % der Gesamtleistung aus und fallen noch vor der Baugenehmigung an.
Es KANN jede Leistungsphase gesondert abgerechnet werden, es gibt auch andere Zahlungsvarianten… alles Vereinbarungssache.
Bei großen Bauvorhaben teilt man auch gerne mal die gesamten Honorarkosten durch die geplante Bauzeit in Monaten und rechnet monatlich oder alle 2 Monate eine entsprechende „Tranche“ als Abschlagszahlung ab.
Es ist also alles denkbar - auch die Variante, erst zum Ende eine große Zahlung zu verlagen (hab ich auch schon erstaunt erlebt)
Vorher klären…
Insofern kommt jedenfalls Dein „1/5“ gut hin und sieht ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts zumindest nicht unüblich aus.
Bei großen Bauvorhaben teilt man auch gerne mal die gesamten
Honorarkosten durch die geplante Bauzeit in Monaten und
rechnet monatlich oder alle 2 Monate eine entsprechende
„Tranche“ als Abschlagszahlung ab.
Hallo Wendy,
ich will nicht ausschließen, dass das jemand so macht. Ich halte das allerdings nur ab LP 8 für geeignet. Vorher wird nicht gebaut.
Was ist, wenn der Bauherr seinen Kredit nicht bekommt? Dann gibt es keine Bauzeit, in der die LP 1-7 anteilig bezahlt werden.
Grüße
Ulf
Weißt Du auch, wann in etwa dann die nächste Rechnung kommt?
Hallo,
das kann ich von hier aus nicht beantworten. Das hängt von der Größe des Vorhabens aber auch vom gegenseitigen Vertrauensverhältnis ab.
Bei großen Projekten wird wahrscheinlich schon nach der LP 2 eine erste Rechnung kommen. Bei kleineren Vorhaben ist nach LP 3 besser, da der Architekt seine Leistung deutlicher belegen kann. Das ist auch für den Bauherrn besser, da bis Leistungsphase 2 auch wirre Gedanken untergejubelt werden können.
Man sollte mit dem Architekten das Gespräch über Abschlagszahlungen suchen und dies schriftlich fixieren.
Bei kleineren Projekten will er eventuell keine bis wenige Abschlagszahlungen, da auch das Stellen einer Rechnung und das Zusammenstellung der Nachweise Arbeit bedeutet. Manche stellen gerne frühzeitig eine Abschlagsrechnung, um zu sehen, ob der Bauherr zahlungswillig ist, um so das Risiko zu minimieren.
Die Möglichkeit von Abschlagsrechnung beschleunigt auch manche Planung, da dieses Projekt vorgezogen wird, damit eine Rechnung gestellt werden kann.
Ich würde als Bauherr versuchen, dass erst nach LP 3 eine Rechnung gestellt wird.
Grüße
ist ne etwas anderes Situation, großes Bauvorhaben… öffentlicher Bauherr… definierte Bauzeit… und durchaus praktikabel… ich schreib alle 2 Monate die Rechnungen
War nur ein Beispiel, daß der Zahlungsmodus durchaus unterschiedlich gehandhabt wird.
Für private Bauherren sicher nicht die ideale Lösung…
großes Bauvorhaben…
öffentlicher Bauherr
ich schreib alle 2 Monate die Rechnungen
Hallo Wendy,
damit wird die Sache für mich noch undurchsichtiger. Gerade bei größeren Vorhaben beauftragen öffentliche Bauherren die Planung oft gestaffelt. Die benötigen erst einmal die LP 2, damit die Summen in ihren Haushalt einstellen können. Dann kann es dauern bzw. es ist ungewiss, ob das Geld für das Bauvorhaben freigegeben wird.
Prüfe bitte noch einmal, ob du die Abschlagsrechnungen nicht doch nur für die Bauüberwachung schreibst!
Grüße
Ulf
ich denke, das führt als Antwort auf die Ausgangsfrage deutlich zu weit.
Ich kann Dir nur sagen: Wir rechnen so ab, wie es der Bauherr für sinnvoll erachtet. Das ist i.d.R. nach Leistungsphasen und da eben prozentual nach geleisteter Arbeit. Das KANN aber eben auch verhandlungsgemäß anders aussehen.
Ich werde hier sicher nicht Details der Beauftragung (das KÖNNEN nur einzelne Leistungsphasen sein, es KANN aber auch von vornherein LPh 2-8 sein oder wir wurden auch schon mal mitten in einem Projekt beauftragt, weil der „eigentliche“ Architekt schwer krank war oder oder) ausdiskutieren.
Ich bearbeite hier seit 14 Jahren Rechnungen - ich kann also durchaus die Leistungsphasen unterscheiden…
Die Antworten bezgl. dem Zeitpunkt der ersten Rechnungsstellung wurden ja bereits gegeben.
Ich möchte nur noch darauf hinweisen, dass Du auf keinen Fall vor Erbringung einer Leistung Zahlungen leisten solltest (außer gegen eine entsprtechende Bürgschaft, dies ist bei Architektenverträgen jedoch auch nicht üblich).
Hinweis: Der Architektenvertrag ist ein ganz normaler Werkvertrag, d.h. der Architekt hat erst dann einen Honoraranspruch, wenn er ein entsprechende „Werk“ abgeliefert hat!