Hallo ich habe eine Frage bezüglich des Arbeitsvertrages Wann kommt ein Arbeitsvertrag zustande ? Wenn der Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschrieben wird (Annahme: der Arbeitsvertrag liegt schriftlich vor) oder wenn der Arbeitnehmer an dem Tag an dem das Arbeitsverhältnis, laut Arbeitsvertrag anfängt, in der Arbeit erscheint um einerseits die Modalitäten des Arbeitsvertrages zu besprechen aber auch schon quasi die arbeit aufnimmt bzw. sich den arbeitsplatz anschaut, computer anschaltet mit kollegen, vorgesetzten über arbeit spricht. (schlüssiges Verhalten ?).
grundsätzlich kann ein vertrag auch ohne unterschrift in kraft treten, wenn sich beide seiten entsprechend verhalten.
in diesem fall würde ich das aber anders sehen: wie kann ein vertrag inkraft treten, wenn noch darüber verhandelt wird? in diesem fall sind sich ja beide seiten noch nicht einig. also kann auch kein gültiger vertrag existieren.
Hallo,
wenn ich die Frage richtig verstanden habe, ist es nicht fraglich von der Arbeitsvertrag zu stande kommt sondern das Arbeitsverhältnis.
Hierzu gibt es zwei Theorien, zum ersten die Eingliederungstheorie, die darauf abstellte, dass der AN in den Betrieb eingegliedert wird, (also erster Arbeitstag) und die zweite ist die Vertragstheorie, dass mit unterschrift des Arbeitsvertrages. Die Vertragstheorie hat sich in der Literatur und Rsprechung durchgesetzt.
Schönen Tag noch
P.