Wann kommt ein Kaufvertrag online zustande?

Hallo,

diese Frage gab es hier schon einige Male, jedoch meiner Meinung nach nicht umfassend behandelt / beantwortet.

Hypothetische Annahme; Kunde kauft per internet -online Shop Ware, z.B. Elektronikware (fertige Geräte).

Kunde bezahlt.

Die Ware wird jedoch statt 2 x (wie bestellt) angenommen nur 1 x geliefert.

Kann der Kunde nun auf Nachlieferung der zweiten Ware bestehen, oder nicht?

Kann der Kunde möglicherweise nach einer gewissen Zeit (welche Zeit) die fehlende Ware (die ja online als verfügbar angezeigt wurde) woanders kaufen, auch wenn die woanders vielleicht teurer ist? Wer muss nun was bezahlen???

Danke

Jürgen

Nachtrag zur Anfrage:
Moin,

kann der Verkäufer z.B. (einfach) sagen; tut mir leid, hab keine Ware mehr, ich erstatte den Preis der zweiten Ware?

Grüße
Jürgen

Hallo,

diese Frage gab es hier schon einige Male, jedoch meiner
Meinung nach nicht umfassend behandelt / beantwortet.

zunächst stellt sich die Frage, wann genau der Vertrag zustande kommt. Hierfür sind nähere Details über den Bestellvorgang und der Inhalt ggf. wirksam einbezogener AGB relevant.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag#Der_Vertrag_als…

Gruß

S.J.

Hi,

also ein vertrag kommt immer nach den willenserklärungen alle beteiligten zustande (zwei oder mehr) in denen sie sich salopp gesagt einigen.

der händler PREIST seine ware online an, du machst ihm darauf hin ein kaufangebot (deine willenserklärung), wenn du die kaufbestätigung des händlers bekommst ist dies quasi die annahme deines angebots (willenserklärung des händlers). damit ist der vertrag zustande gekommen aber noch unerfüllt.

bei geschlossenen verträgen gilt nach deutschem recht der grundsatz „pacta sunt servanda“, heisst er ist einzuhalten, wenn der händler zugestimmt hat 2 objekte eines typs zu liefern, dann hat er auch 2 objekte zu liefern. allerdings wird es hier wohl auch eine verhältnismässigkeit geben… sollte das auftreiben von ersatz unverhältnismässig teuer/kompliziert oder sonst was sein, wird er wohl das recht bekommen, den preis zurückzuerstatten oder der vertrag kann aufgelöst werden, wenn der kunde dies wünscht.

Hallo,

wenn der Händler nicht das Zustandekommen eines Kaufvertrages bestätigt hat, sondern allenfalls den Eingang einer Bestellung, dann kann die Annahme nur durch den Versand der Ware erfolgen, versendet er nicht, dann auch keine Annahme.

Gab es also keinen Mailverkehr vor Lieferung oder keine Annahme des Angebots, dann hat K keine Ansprüche bzgl. Teil Nr. 2.

Dass man die Bestellung als unteilbar ansehen müsste, sehe ich jetzt noch nicht (entweder 2 oder gar nicht annehmbar), als Verbraucher bestände ja noch das Widerrufsrecht.

VG
EK

Danke :frowning:
Hi,

danke an alle.

Aber ich bin leider nicht weiter gekommen.

So ist das eben, wenn man kein Jurist ist (aber Juristen fragt :smile:

Man verstehts einfach net :frowning:

Grüße
J