Hallo,
rein neugiersmäßig habe ich ein paar Fragen, die vielleicht geneigte Rechtskundige beantworten können/wollen. Ich täte auch lieb danke sagen.
Nehmen wir mal an, jemand nähme an einem Gewinnspiel teil, das via E-Mail ins Haus flattert. Der Veranstalter dieses Gewinnspiels wäre eine Zeitschrift, die der Jemand abonniert hätte, deshalb ist er weitgehend arglos. Das Gewinnspiel wäre nach dem Muster „Sagen Sie uns Ihre Meinung und gewinnen Sie XYZ*“. (* = Luxusauto o.ä.)
Der Jemand gelangte nun von der Gewinnspielmail auf eine Internetseite, die immer noch anscheinend von dieser Zeitschrift stammte, und füllte dort ein Formular mit seiner Adresse aus. Er wunderte sich zwar, dass nun keine Antwort mehr verlangt würde, aber noch wäre er arglos. Jetzt wäre der gewünschte von drei Gewinnen anzukreuzen und noch einer von drei Artikeln. Wo diese drei Artikel (Blödkram, den niemand braucht) herkommen, ist nicht ersichtlich. Weder ist irgendwo vorher die Rede davon gewesen noch sind sie mit Preisen oder sonstigen Informationen ausgestattet.
Der Jemand ignorierte diese Artikel, er würde ja nur am Gewinnspiel teilnehmen wollen, stellte aber fest, dass ohne Wahl des Artikels der „Abschicken“-Button nicht ginge. Der Jemand gewönne nun den Eindruck, dass diese Artikel bewertet werden sollen, wählte einfach irgendeinen der drei und schickte das Formular ab.
Einen Augenblick später bekäme er eine Mail, in der bestätigt würde, dass er Artikel Blödkram_1 zum Vorzugspreis von _[horrende Summe]_ bestellt hätte. Hinweis auf 14-tägiges Rücktrittsrecht … Wenn noch Fragen wären usw.: Mail an emailadresse@abonnierte_Zeitung.de genügte.
Der Jemand mailte _ unverzüglich _ zurück, dass eine Bestellung nicht beabsichtigt wäre, er sich getäuscht fühle und er jetzt sofort von seinem 14-tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen würde. Den Versand des Artikel könne man sich darum sparen.
Nichtsdestotrotz würde der Artikel 2 Tage später geliefert, Rechnung anbei. Blöderweise würde das Paket angenommen, aber nicht geöffnet.
Meine Frage jetzt:
1.) Wäre überhaupt ein Vertrag zustande gekommen?
- Der Jemand hätte nie die Absicht gehabt einen der Artikel zu kaufen, hat noch nicht mal gewusst, dass diese angepriesen werden sollten.
- Der Jemand hätte unmittelbar nach der Bestell-Bestätigung kundgetan, dass er keine Lieferung wünsche und eine Bestellung zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt war.
2.) Wäre ein Vertrag zustande gekommen, der Rücktritt per E-Mail aber als erfolgt zu werten?
3.) Müsste der Jemand den Artikel zurückschicken (ggf. unfrei)?
4.) Oder würde es genügen, dem Versender eine Frist zur Abholung zu gewähren und den Artikel solange unausgepackt aufzubewahren? (Wie lange solte diese Frist sein?)
Herzlichen Dank für kompetente Antworten.
Plappa