Hallo,
ich „spinne“ mal was zusammen (fällt mir ja auch leicht, also „Spinner“ 
Ein elektronisches Gerät wird per Online Shop mit der Menge „2“ gekauft. Also 2 x das gleiche Ding.
Betrag wird bezahlt.
Kurz darauf kommt eine Sendung. Drin ist aber der Artikel aber nur 1 x.
Auf der REchnung ist alles so notiert, wie es bestellt war. Kein weiterer Hinweis.
Nun fragt man angenommen per Mail nach, wann der zweite Artikel kommt.
Nach ein wenig hin und her wird mitgeteilt, dass der zweite Artikel nicht geliefert werden kann, weil er eben nicht lieferbar ist.
Man bekommt nun angenommen eine Gutschrift und angenommen auch das Geld zurück.
Kann man dennoch darauf bestehen, das Geld für den fehlenden Artikel nicht zurück haben zu wollen, und statt dessen darauf bestehen, dass auch der zweite Artikel geliefert wird?
Kann man also auf Ausführung des Vertrages bestehen, oder ist (angeblich) noch kein Vertrag zustande gekommen?
Grüße
J
üblicherweise enthalten die agb formulierungen wie „kaufvertrag kommt mit versand zustande“. keine ahnung, ob das komplett in ordnung ist, aber es ist eben so üblich.
Üblicherweise durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
d.h. als Käufer gebe ich ein Angebot oder Bestellung auf.
als Verkäufer nehme ich dieses an,.
Spätesten jedoch mit Anfang der Warenlieferung
Beweis hierzu dann die tatsächliche Warenlieferung.
Auf den Rest kann man nun zunächst verzichten, denn es kam ja eine Lieferung.
Zunächst gilt zu beachten das dadurch spätesten das Angebot angenommen wurde .
Wir stellen nun fest das die Lieferung fehlerhaft ist, dadurch das zwei mal das selbe bestellt wurde und lediglich einmal das gewünschte.
Fakt ist eine fehlerhafte Lieferung, die man nicht hinzunehmen hat.
Somit muss ich auch nichts zurückschicken oder irgendwie vereinbaren,
vielmehr habe ich Anspruch auf Ersatz für die nicht gewünschte Ersatzlieferung,
Gruß
üblicherweise enthalten die agb formulierungen wie
„kaufvertrag kommt mit versand zustande“. keine ahnung, ob das
komplett in ordnung ist, aber es ist eben so üblich.
Hi Jens,
(Danke auch an pumuckel)
danke.
Für mich wäre interessant zu erfahren, ob man ganz klar und deutlich sagen kann, dass hier ein Vertrag zu stande gekommen ist, der jedoch nicht korrekt ausgeführt wurde.
Errinnerung; 2 gleiche Waren bestellt. Rechnung bezahlt. Nur 1 Ware erhalten. Nach Rückfrage wird gesagt; 2. Ware kann nicht geliefert werden, man erhält Gutschrift.
Ansich so weit ja o.k. und man mag sich - vielleicht - fragen, warum man als Kunde darauf besteht, den Vertag vollständig erfüllt zu bekommen, aber es könnte ja sein, das dies in diesem einen Fall nunmal so gewünscht wird. Ich meine, ich hab diese Vertragsregelungen ja nicht gemacht…
…also ich hab mal irgendwo gehört, dass es in so einen Fall für einen Kunden - angeblich - sogar möglich sein soll, sich das fehlende, also nicht gelieferte Gerät „irgendwo“ ander kaufen zu dürfen. Selbst wenn das dann doppelt so teuer ist, muss der erste Verkäufer das bezahlen…
Danke.
J