Ja, so steht es im Vertrag. Ich weiss aber nicht, ob das rechtens ist. Ich kenne noch zum 15ten des Folgemonats. So arbeitet man am Anfang fast 2 Monate ohne Lohn.
LG circan
in der Tat eine sehr ungewöhnliche Formulierung, aber wenn es rein um die Formulierung geht, dann hast Du Recht - Folgemonat ist Folgemonat (der Monat, der dem „eigentlichen“ Monat folgt), in dem Fall also Juni!
Allerdings würde ich das noch mal hinterfragen, denn dann würdet Ihr ja erst nach fast zwei Monaten den ersten Lohn / das erste Gehalt bekommen! Wenn man das privat „zwischenfinanzieren“ kann, dann ok, muss man halt überlegen. Aber wenn nicht… dann kann man schon in Schwierigkeiten kommen.
Also bitte unbedingt nachfragen. Vielleicht ist es von der Personalabteilung nur unglücklich ausgedrückt?
ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich vorleistungspflichtig, das heißt er muß zunächst arbeiten und bekommt erst anschließend seinen Lohn.
Wenn ein Monatseinkommen vereinbart wurde, ist der Lohn am 1. Tag des Folgemonats fällig, der Lohn für den Monat Mai also am 1. Juli. Es sei denn, es ist im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart worden, z. B. eine Zahlung bis zum 15. des Folgemonats.
Die Auszahlung fast 2 Monate nach Arbeitsbeginn finde ich persönlich aber extrem lang.