Wenn man Einkünfte aus Vermietungen hat, kann man ja die Kosten für den Kauf des Eigentums bei der Steuererklärung anrechnen.
Geht das nur für das Jahr, in dem der Kauf getätigt wurde, oder kann man z.B. wenn man 2009 eine Eigentumswohnung gekauft hat, diese Kosten auch erst bei späteren Steuererklärungen (also 2010 oder 2011)angeben?
Hallo,
in der Regel kann man die Ausgaben in dem Jahr ansetzen, in dem diese angefallen sind, dies gilt auch für die Einnnahmen!
Gruss Hermann
hallo,
relevant ist nicht, wann die etw gekauft wurde, sondern wann die kosten gezahlt wurden, denn diese kosten können nur für das jahr, in dem sie auch bezahlt worden sind, geltend gemacht werden.
im klartext:
- kosten sind im jahr 2009 entstanden und in 2009 gezahlt - geltendmachung in steuererklärung für 2009 (und dabei ist es egal, ob die steuererklärung 2010 oder 2011 abgegeben wird)
- kosten sind 2009 entstanden, aber erst in 2010 gezahlt - geltendmachung in der steuererklärung für 2010.
saludos, borito
Hallo,
damit kenne ich mich leider nicht aus.
Viele Grüße
Paola
Es besteht die Möglichkeit die Kosten „vor Bezug“ ebenfalls abzusetzen. Allerdings muss dem FA glaubwürdig mitgeteilt werden, dass eine Vermietung im Jahr der Kosten auch schon vorgesehen war bzw. dass diese Kosten in unmittelbarem Zusammenhang mit der künftigen Vermietung stehen.
VG
Heike
Hallo Klandy,
grundsätzlich werden die Kosten im Jahr der Anschaffung angerechnet - aber ich bin mir nicht sicher, ob es einen Höchstbetrag pro Jahr gibt. Wenn es diesen Höchstbetrag gibt, muss der Kaufpreis auf die Jahre aufgeteilt werden.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen.
Tschüss Sylke
Hallo,
in der Regel kann man die Ausgaben in dem Jahr ansetzen, in
dem diese angefallen sind, dies gilt auch für die Einnnahmen!
Gruss Hermann
Vielen Dank, Hermann!
Gruß
Klandy
Hallo Paola,
schön, dass du trotzdem geantwortet hast!
Gruß
Klandy
Hallo Sylke,
vielen Dank für deine Antwort!
Du hast mir einen Teil der Frage, die ich hatte, indirekt beantwortet. Man kann also „auf die Jahre aufteilen“
Ich hatte mich wohl etwas ungeschickt ausgedrückt;
Ich wollte nämlich auch noch wissen, ob man in dem Jahr, als die Kosten auftraten und beglichen wurden, (also in dem Beispielfall 2009) beginnen muss, oder auch erst im Jahr darauf damit anfangen kann. Also wenn jemand im Jahr 2009 nur wenig Einkünfte hatte, so dass er eh keine Steuern zahlen müsste, er aber nun im Jahre 2010 wahnsinnig viel Geld verdient hätte und es sich nun für ihn lohnen würde, Kosten anzugeben, die von seinen Einkünften abgezogen werden können.
Ob also jemand in so einem Fall, nachdem er schon die Steuererklärung für 2009 eingereicht hat, ohne die Kosten für Wohnungskauf etc aufzulisten, nächstes Jahr bei der Steuererklärung das tun kann und nun einen Teil der auf mehrere Jahre verteilten Kosten geltend machen kann.
Viele Grüße
Klandy
Hallo Heike
vielen Dank für deine Antwort!
Ich bin schon sicher, dass man den Kaufpreis, Anwaltskosten und anderes in dem Zusammenhang mit einem Wohnungskauf als Unkosten angeben kann, wenn man nun Mieteinkünfte hat. Ich hatte mich nur gefragt, ob man (die in der Regel ja recht hohen Kosten) auf mehrere Jahre verteilen kann und ob man das gleich im ersten Jahr entscheiden muss.
Viele Grüße
Klandy
Vielen Dank!
Meinst du nicht, dass man die Kosten auch auf etliche Jahre verteilen kann? Ich meine ja nicht Renovierungskosten oder ähnliches, sondern die Anschaffungskosten.
Saludos
Klandy
hallo klandy,
du kannst die kosten - nein, du MUßT die kosten sogar auf mehrere jahre verteilen, wenn sie nicht in einem betrag anfallen, bspw. wenn du die anschaffungskosten finanzierst.
unter eine finanzierung können auch weitere kosten als nur die darlehnszinsen für den immobilienkauf fallen - es gibt genügend menschen, die über eine „vollfinanzierung“ bewußt auch maklerprovision, notargebühren etc. einbeziehen.
aber auch hier gilt dann, was ich geschrieben habe: diese kosten können genau für das jahr geltend gemacht werden, in dem sie geleistet wurden.
wurde z.b. die maklerprovision geteilt (ein teil in 2009, der zweite teil in 2010), dann sind diese kosten auch in der steuererklärung 2009 bzw. 2010 so aufzuführen.
wurden anschaffungskosten finanzierung, so sind die kreditzinsen dafür (bzw. im falle einer provisionsfinanzierung auch die tilgung) auch nur anteilig für die jeweiligen jahre absetzbar.
saludos, borito
Für die Anschaffungkosten von vermieteten Wohnungen bzw. Häusern - jedoch OHNE die Grundstückskosten! -
kann für jedes Jahr in dem vermietet wird die Abschreibung für Abnutzung (AfA) angesetzt werden.
Das sind 2% der Anschaffungkosten.
Beginnt oder endet die Vermieterung während eines Jahres so ist die AfA monatsgenau zu berechnen.
Sobald der Einkommensteuerbescheid bestandskräftig geworden ist (wenn kein Einspruch erhoben wurde oder gerichtlich angefochten wurde 4 Wochen nach Erhalt) kann „Vergessenes“ nicht mehr nachgeholt werden!
Hallo Klandy,
ich bin mir leider nicht sicher, aber ich erkundige mich nochmal und melde mich noch einmal bei dir.
Bis bald Sylke
Hallo Klandy,
leider habe ich nicht noch keine vollständige Antwort.
Aber ich wollte noch einmal fragen, ob für 2009 schon eine Steuererklärung abgegeben wurde.
Ich hoffe, mein Experte kann mir morgen die Frage komplett beantworten.
Tschüss bis morgen
Sylke
Hallo,
das Prinzip der Kostenangabe nennt sich: Zufluss- bzw. Abflussprinzip. Also kommt es darauf an, wann die Kosten bezahlt wurden bzw. wann die Einnahmen zugeflossen sind. In diesem Jahr muss man diese dann auch ansetzen, falls möglich. Leider kann man dies in Folgejahren nicht nachholen.
Viele Grüße