Hallo Zusammen!
In den Mahnungen von Versicherern steht ja oftmals folgender
Passus:
„…Sind Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist mit der
Zahlung des Mahnbetrages noch in Verzug, können wir den Vertrag
fristlos kündigen…“
Wann tritt denn so ein Fall ein? Wenn z.B. schon über ein Jahr
nicht gezahlt wurde, sollte da nicht schon längst eine Kündigung
erfolgt sein?
Und damit es nicht zu unschönen Spekulationen kommt - es ist
bekannt, das der aussenstehende Betrag auch trotz Kündigung
bezahlt werden muss.
Die Frage ist nur, können die Versicherungen „so eine“ Kündigung bis
auf den Sankt-Nimmerleins-Tag hinausschieben um so den säumigen Kunden
weiter zur Kasse zu bitten? Oder gibt es da Fristen, an die sich
eine Versicherung in einem solchen Falle zu halten hat?
Mit freundlichen Grüßen
Hanami