Wann kündigt Versicherung wg. fehlender Beiträge?

Hallo Zusammen!

In den Mahnungen von Versicherern steht ja oftmals folgender
Passus:
„…Sind Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist mit der
Zahlung des Mahnbetrages noch in Verzug, können wir den Vertrag
fristlos kündigen…“

Wann tritt denn so ein Fall ein? Wenn z.B. schon über ein Jahr
nicht gezahlt wurde, sollte da nicht schon längst eine Kündigung
erfolgt sein?

Und damit es nicht zu unschönen Spekulationen kommt - es ist
bekannt, das der aussenstehende Betrag auch trotz Kündigung
bezahlt werden muss.

Die Frage ist nur, können die Versicherungen „so eine“ Kündigung bis
auf den Sankt-Nimmerleins-Tag hinausschieben um so den säumigen Kunden
weiter zur Kasse zu bitten? Oder gibt es da Fristen, an die sich
eine Versicherung in einem solchen Falle zu halten hat?

Mit freundlichen Grüßen

Hanami

Hallo,

dass kann jede Gesellschaft halten wie sie will (in etwa).

Schickt sie kein Mahn- und/oder Kündigungsschreiben , bleibt man halt weiter dort, bis der rückständige Betrag bezahlt ist und die Versicherung geht dann halt weiter!:smile:

VG René

Sie müssen den Vertrag nicht notwendigerweise kündigen. Allerdings sollte auch beachtet werden, dass die Versicherung nicht zur Leistung im Schadensfall verpflichtet ist, wenn der Beitragszahler mit dem Beitrag im Rückstand ist.

Ausserdem kommt es auch darauf an, um welche Art von Versicherung es sich handelt. So kann die KFZ Versicherung zum Beispiel die Entsiegelung des KFZ veranlassen. Oder eine nicht bezahlte Betriebshaftpflichtversicherung kann ebenfalls zu erheblichen Problemen führen.

Hallo,

das kann man so pauschal nicht beantworten.

Es kommt darauf an, um was für eine Versicherung es sich handelt.

Rentenversicherungen werden z.B. beitragsfrei gestellt.

Gruß

Nicht ganz: Leistungsfreiheit erst nach Mahnung und Fristablauf ein (außer beim Erstbeitrag).

Ja genau aber eine Mahnung sollte in diesem hier geschilderten Fall nach einem Jahr zurückgehaltener Zahlung wohl erstellt sein.

Hallo und danke für Eure Antworten!

Der Versicherungsnehmer wird seine Aussenstände begleichen
und zeitgleich die Versicherung (irgendsoein "Junge-Leute-Versicherungs-Dingen) kündigen.

Kann man eigentlich die Versicherung bitten, dieses ganze
Hin und Her an Mahnungen und Mahnbescheiden mal aufzudröseln?
Der Versicherungsnehmer hat nämlich das Gefühl, das da einzelne
Beiträge zum einen per Mahnbescheid vom Gericht eingefordert
werden, und zusätzlich noch in der Gesamtforderung auftauchen.

Der Aussenstehende blickt da grad überhaupt nicht durch…

Hanami

Hallo,

Hallo und danke für Eure Antworten!

Der Versicherungsnehmer wird seine Aussenstände begleichen
und zeitgleich die Versicherung (irgendsoein
"Junge-Leute-Versicherungs-Dingen) kündigen.

Der Versicherungsnehmer sollte schon wissen, was für eine Versicherung er abgeschlossen hat.

Kann man eigentlich die Versicherung bitten, dieses ganze
Hin und Her an Mahnungen und Mahnbescheiden mal aufzudröseln?
Der Versicherungsnehmer hat nämlich das Gefühl, das da
einzelne
Beiträge zum einen per Mahnbescheid vom Gericht eingefordert
werden, und zusätzlich noch in der Gesamtforderung auftauchen.

oh je… schon ein gerichtlicher Mahnbescheid!
Dann besteht die Möglichkeit, dass dies bereits über ein Inkassobüro abgewickelt wird.

Der Aussenstehende blickt da grad überhaupt nicht durch…

Und wieso hat der VN bisher keinen Kontakt zu seiner Versicherung aufgenommen ?

Hanami

Gruß