Wann läuft ein Patent aus?

Ich weiß nicht, ob ich hier auf dem richtigen Brett bin, aber in der Welt der Mechanik werden ja ohne Ende Patente abgeliefert, vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus… :wink:

Ich habe mir Gedanken darüber gemacht, wie lange ein Patent „Gültigkeit“ hat, oder sind die für die Ewigkeit?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man z.B. bei Kabelbindern oder Ähnlichem immer Abgaben zahlen muss, wenn man es kopiert, ansonsten würde ich mir morgen „das Rad“ patentieren lassen! :wink: Ist so ein Patent irgendwann abgelaufen? Gibt es verschiedene Patente?

Ralle

Hi Ralf,

Ich habe mir Gedanken darüber gemacht, wie lange ein Patent
„Gültigkeit“ hat, oder sind die für die Ewigkeit?

vom Tag der Anmeldung 18 oder seit einiger Zeit 20 Jahre.

Dabei ist folgendes zu beachten:
Du melsdest ein Patent an um Etwas zu schützen. Diese Anmeldung wird nach spätestens 18 Monaten veröffentlicht, damit andere ev. dagegen Einspruch erheben können (das haben wir schon vor 100 Jahren so gemacht. In meiner Doktorarbeit hab ich genau das schon vor 25 Jahren festgestellt).

Damit Ist das Patent aber lange noch nicht erteilt.
Dazu muß es erst noch geprüft werden.
Manchmal dauert das durchaus einige Jahre.

Effektiv bleiben häufig nur 12 - 10 Jahre der reinen Schutzzeit.

Gandalf

Kannste hier gugge:

http://www.wissen.de/xt/default.do?MENUID=40,156,538…

der Hinterwäldler

Hallo Gandalf,

vom Tag der Anmeldung 18 oder seit einiger Zeit 20 Jahre.

Dabei ist folgendes zu beachten:
Du melsdest ein Patent an um Etwas zu schützen. Diese
Anmeldung wird nach spätestens 18 Monaten veröffentlicht,
damit andere ev. dagegen Einspruch erheben können (das haben
wir schon vor 100 Jahren so gemacht. In meiner Doktorarbeit
hab ich genau das schon vor 25 Jahren festgestellt).

Damit Ist das Patent aber lange noch nicht erteilt.
Dazu muß es erst noch geprüft werden.
Manchmal dauert das durchaus einige Jahre.

Effektiv bleiben häufig nur 12 - 10 Jahre der reinen
Schutzzeit.

Das kann ich nicht so ganz stehen lassen.

Bevor du ein Patent anmeldest solltest du eine Recherche durchführen, also nachsehen ob es schon ein Patent mit deiner Idee gibt oder ob deine Idee schon einmal irgendwo veröffentlicht wurde, denn deine Idee muss muss neu sein bzw. mindestens neue Aspekte enthalten.
z.B. wurde ein Patent zur Hebung gesunkener Schiffe mittels PingPong-Bälle abgelehnt, weil diese Idee vor der Anmeldung in einem Micky-Maus-Heft veröffentlicht wurde.

Ab der nationalen Anmeldung hast du im Prinzip einmal 12 Monate ab dem Anmeldedatum weltweiten Schutz auf deiner Idee, dies ist das Prioritätsjahr.
Innerhalb dieser 12 Monate musst du dich entscheiden für welche Länder du den Schutz beanspruchen willst. Grundsätzlich kostet dich das dann dann pro Jahr und Land Gebühren. Hinzu kommen noch Übersetzungsgebühren in die zugelassenen Amtssprachen der gewählten Länder. Eine Internationale Anmeldung kannst du bei deinem nationalen Patentamt machen, welches diese dann entsprechend weiterleitet. Wenn du dich nur aus europäische Länder beschränkst genügt eine EPA-Anmeldung (EPA = Europäisches PatentAmt mit Sitz in München). Eine PCT-Anmeldung (PCT = Patent Cooperation Treaty) ist nötig wenn weltweit Länder gewält wurden (Hierfür ist die WIPO/OMPI, mit Sitz in Genf zuständig). Bei der EPA- und PCT-Anmeldung gibt es dann noch Länder-Bündel, welche etwas günstiger sind, als die Gebühren für die einzelnen Länder.

Die vorgeschriebene Prüfung des Patents umfasst nur gesetzliche Formalismen. Nach bestehen dieser Prüfung wir dir das Patent erteilt.

Die Veröffentlichung des Patents, kann in Europa bis zu 3 Jahren dauern. Erst mit der Veröffentlichung, haben Andere die Möglichkeit dein Patent anzufechten.

Hier besteht ein gewisses Risoko bei der Anmeldung. Bei einer Recherche können nur Patente gefunden werden, welche schon veröffentlicht wurden, es besteht das Risiko, dass jemand deine Idee innerhalb der letzten 3 Jahre schon vor dir angemeldet hat und dein Patent somit ungültig ist.

Wenn du dann brav deine jährlichen Gebühren bezahlst, kannst du dein Patent maximal 20 Jahre ab dem Anmeldedatum aufrecht erhalten. Dabei ist noch zu beachten, dass viele Länder mit jedem Jahr höhere Gebühren verlangen, um zu verhindern, dass eine Idee einfach blockiert wird.

MfG Peter(TOO)

wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld ???
diese Frage kommt ja schnell, und da fällt Otto Normalverbraucher schlicht um und steht nicht mehr auf.
Ein europäisches Patent kostet um die schlappe € 46 000, das Internationale PCT Patent nur die bescheidene Summe von gut € 180 000 für nur 20 der wichtigsten Länder, das kann aber auf insgesamt fast 100 Länder ausgedehnt werden. Natürlich zu steigenden Kosten, selbstverständlich.
Nun erst mal ran an das Sparbuch und zähl man schon mal alle Piepen. Die „Patentförderung“ der Regierung unterm INSTI -Programm mit € 800 Patent-Förderbeitrag ist da ein verantwortungsloses Ammenmärchen für den Kindergarten. Man wird auf einen Pfad geleitet, der nicht zu gehen oist und zwangsläufig mit der Offenbarung seiner Innoavtion endet, die sich die globalen Profis dann umsonst greifen. So was nennt man legalisierten Ideenklau, vermittelt durch unsere "ehrlichen "Regierungen, die natürlich immer unser Bestes im Kopf haben: unser Geld.
Also: ohne genaue Recherche beim Patentamt und ohne Absprache mit einem Patentanwalt fängst du besser NICHTS an.

Hier einige kopierte allgemeine Hinweise aus dem Link der www.iwkoeln.de :

Wussten Sie, dass eine Erfindung nach ihrer Bekanntgabe nicht mehr patentiert werden kann? Die Veröffentlichung einer Idee vor deren Anmeldung verhindert eine spätere Patentierung, weil sie als nicht mehr neu gilt. Es kommt also darauf an, sich vor einer Veröffentlichung intensiv mit der jeweiligen Erfindung bzw. deren Sicherung zu beschäftigen.

Sie sollten folgende Aspekte berücksichtigen:

Präsentieren Sie nichtpatentierte Erfindungen nie auf Messen oder Vorträgen.
Recherchieren Sie umgehend in Patentdatenbanken; nutzen Sie die Fachliteratur.
Analysieren Sie den Markt, um sicher zu stellen, dass genügend wirtschaftliche Chancen bestehen.
Bieten Sie Ihre Idee niemals Dritten an, bevor sie nicht beim Patentamt angemeldet ist.
Kümmern Sie sich unverzüglich um die Vermarktung Ihrer Erfindung und suchen Sie nach potenziellen Lizenznehmern.

Zur Fördersumme:
Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Zuschuss pro Unternehmen beträgt maximal 8.000 EUR von insgesamt 16.000 EUR zuwendungsfähiger Kosten.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Die Obergrenzen der Förderung betragen
für die Recherche zum Stand der Technik: 800 EUR
für eine Kosten-Nutzen-Analyse: 800 EUR
für die Patentanmeldung beim Deutschen Patentamt: 2.100 EUR
für die Vorbereitung zur Verwertung einer Erfindung: 800 EUR
für der gewerbliche Rechtsschutz im Ausland: 2.700 EUR
für die technische Zulassung: 800 EUR.
Toi Toi Toi. Sprich NIEMALS auch nur ein einziges Woert über dein „Patent“, tust du es doch, ist es nicht mehr „neu“, es gehört damit zum Stand der Technik und ist damit nicht mer patentfähig. Du hast dein Patent also VERLOREN durch unaufmerksame Weitergabe.

Link: //bmwa.ics-server.de/_DE_de/WZL_4f4f8fca9e2c1ab7a2f4f086f6a06290_WZL/app.wiz?WDC=index__documents__open&DOC=4111&LEN=1