Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?

Hallo liebe Experten,

neben meinem Studium habe ich mich selbstständig gemacht und vertreibe über das Internet selbst hergestellte Waren.
Ich würde nun gerne den Namen des Shop ändern, in dem ich die Waren verkaufe. Bislang hatte ich einen recht exotischen Namen, der weder in der Google-Suche noch bei der Markenrecherche beim DPMA auftaucht. Der neue Name ist schon etwas gängiger und genau hierauf bezieht sich meine Frage:

Der von mir gewünschte Name, unter dem Schmuckartikel vertrieben werden sollen, ist bereits in den Nizza-Klassen 35 (Werbung), 29 (Lebensmittel) und 30 (ebenfalls Lebensmittel) geschützt.

Komme ich mit diesen Wortmarken in Konflikt oder kann ich den Namen für meinen Shop beibehalten, weil ich mit dem Vertrieb von Schmuckartikeln nicht in Konflikt mit den o.g. Wortmarken gerate?

Schon vorab vielen herzlichen Dank für hilfreiche Auskünfte!

Hallo,

das hängt von mehreren Faktoren. Die Nizza-Klasse unter der die Marke eingetragen ist, ist nur ein Faktor.
im wesentlichen kommte es darauf an, ob Dein Name verwechslungsfähig mit dem eingetragenen Markennamen ist. Dabei sind auch die angebotenen Waren zu berücksichtigen, denn auch verschiedene Waren können durchaus ähnlich sein und somit eine Verwechslungsgefahr der Zeichen begründen. Ferner kommt es nicht auf die Nizza-Klasse alleine an, sondern auch auf die konkret benannten Waren aus dieser Klasse.

Um eine einigermaßen belastbare Aussage treffen zu können müsste der Fall im Detail geprüft werden, was sicherlich über die Möglichkeiten dieses Forums hinausgeht.

Falls tatsächlich keine Verwechslungsgefahr vorliegen sollte, solltes Du Dir überlegen, ob Du den Namen nicht als Marke anmelden möchtest.

Ich schlage vor, Dich von einem Marken- oder Patentanwalt beraten zu lassen.

Besten Gruß
Andreas Bertagnoll
Patentanwalt, European Trademark Attorney
[email protected]

Hallo,

ich sehe hier keine Kollisionen, da die Marken in anderen Klassen geschützt sind. Ich würde aber in jedem Fall empfehlen, die Marke selbst zu schützen. Zum einen ist man dann auf der sicheren Seite und genießt vollen Schutz, zum anderen gibt man den Inhabern gleichlautender Marken die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, was selbst bei der Anmeldung von Marken in der gleichen Klasse, also in den Fällen, bei denen eine Kollision vorliegt, nicht erfolgt.

Die Anmeldung kann man selbst durchführen und finanziell ist das eine lohnenswerte Investition.

Gruß

S.J.

neben meinem Studium habe ich mich selbstständig gemacht und
vertreibe über das Internet selbst hergestellte Waren.
Ich würde nun gerne den Namen des Shop ändern, in dem ich die
Waren verkaufe. Bislang hatte ich einen recht exotischen
Namen, der weder in der Google-Suche noch bei der
Markenrecherche beim DPMA auftaucht. Der neue Name ist schon
etwas gängiger und genau hierauf bezieht sich meine Frage:

Der von mir gewünschte Name, unter dem Schmuckartikel
vertrieben werden sollen, ist bereits in den Nizza-Klassen 35
(Werbung), 29 (Lebensmittel) und 30 (ebenfalls Lebensmittel)
geschützt.

Komme ich mit diesen Wortmarken in Konflikt oder kann ich den
Namen für meinen Shop beibehalten, weil ich mit dem Vertrieb
von Schmuckartikeln nicht in Konflikt mit den o.g. Wortmarken
gerate?

Schon vorab vielen herzlichen Dank für hilfreiche Auskünfte!

Hallo meansse,

mit den genannten Wortmarken kommst du nicht in Konflikt, da Schmuck in einer anderen Nizza-Klasseist. Grundsätzlich spricht die Zuteilung zu einer anderen Klasse gegen eine Ähnlichkeit der Waren, natürlich gibt es Ausnahmen, z.B. die Dienstleistung und die Ware, die bei dieser üblicherweise verwendet wird.

Das einzige worauf du achten musst ist, dass es nicht nur beim DPMA eingetragene oder angemeldete Marken mit Schutz für Deutschland geben kann, sondern auch beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien, die die sogenannten Gemeinschaftsmarken mit Schutz für die gesamte EU verwalten, sowie die Weltorgansitaion für Geistiges Eigentum (WIPO), die die Internationalen REgistrierungen verwalten, die in diversen Ländern Schutz haben können.

Dort kannst du auch in den Datenbanken suchen. Unter den Abkürzungen in den Klammern kommst du auf die entsprechenden Iternetauftritte dieser Behörden.

Wenn du weitere Fragen hast, beantworte ich dir die gerne.

Peter

Das dürfte sich mittlerweile erledigt haben, oder? Hast Du Deinen finalen Namen gefunden?