Wann lohnt sich die Übernahme der SF?

Hallo!

Von 2002 bis 2004 hatte mein Vater mein Auto als Zweitwagen auf sich laufen (sowohl Fahrzeughalter als auch Versicherungsnhemer). Er hatte seinen Erstwagen bei Versicherung A, „meinen“ Zweitwagen bei Versicherung B. 2004 wurde der Zweitwagen verkauft, seither ruht die Versicherung bei B, ein Schaden wurde in den zwei Jahren nicht gemeldet.

Ende des Jahres soll ich nun Papas Erstwagen übernehmen, er kauft sich ein neues Auto, das er als sein Erstwagen anmeldet. Versicherung A hat ein Angebot gemacht, nach dem der Wagen, der dann als Zweitwagen laufen könnte, mit SF 2 einsteigt. Ein Anruf bei Versicherung B ergab, dass, sollte der neue Zweitwagen wieder bei ihr versichert werden, man mit SF4 einsteigen kann.

Nun wurde rumgerechnet und raus kam, dass Versicherung A mit SF2 100 Euro billiger ist (es geht nur um Haftpflicht) als Versicherung B mit SF4.

Alternativ könnte ich das Auto auch als meinen Erstwagen anmelden, alle Berechnungen ergaben aber mehr oder weniger hohe Haftpflichtkosten, da ich ja mit SF 1/2 einsteigen würde.

  • Darf mein Vater mir seine Zweitwagenprozente abtreten (nach Aussage von Versicherung B ist das SF2)? Muss jede Versicherung diese Abtretung akzeptieren oder ist das eine Kann-Bestimmung?
  • Kann ich, wenn das Auto wieder als Zweitwagen von Papa angemeldet wird, die Prozente irgendwann übernehmen, oder werde ich dann wieder hochgestuft (bin 24, habe seit sechs Jahren den Führerschein, bisher keine Haftpflichtschäden)?
  • Momanten bin ich in der Ausbildung, ab nächsten Sommer werde ich verbeamtet (Referendariat, ist Verbeamtung auf Probe - zählt das?). Ist es eventuell sinnvoller, mit der Übernahme zu warten, bis dieser Beamtenstatus eintritt? Bringt der irgendwelche Rabatte?
  • Weiß jemand, wo es eine Übersicht gibt über die Versicherungen, die keine extra Gebühren für Fahrer unter 25 erheben (manche bieten ja auch U24, U23) oder bleibt mir da gar nichts anderes übrig, als jede einzeln abzuklappern?
  • Wie läuft das mit der Kasko - hatte noch nie eine und werde auch diesmal keine machen. Womit steige ich dann mal ein, wenn ich eine Kasko machen will? Ist es sinnvoll, bei einem alten Auto mit Teilkasko anzufangen, um in den Prozenten runterzukommen?

Viele Fragen also :smile:)

Bin auf Antworten gespannt. Liebe Grüße,
die Sonne

Hi,

leich ein ganzer Fragenkatalog…

Anruf bei Versicherung B ergab, dass, sollte der neue
Zweitwagen wieder bei ihr versichert werden, man mit SF4
einsteigen kann.

ist aber dann vermutlich eine „Sondereinstufung“, denn der Vorvertrag lief ja keine 4 Jahre lang (wenn ich das richtig verstanden habe)

SF2 100 Euro billiger ist

das sollte letztlich entscheidend sein

alle Berechnungen ergaben aber mehr oder weniger
hohe Haftpflichtkosten, da ich ja mit SF 1/2 einsteigen würde.

je nach Tarifbestimmungen

  • Darf mein Vater mir seine Zweitwagenprozente abtreten (nach
    Aussage von Versicherung B ist das SF2)?

Ja. Es werden keine SF-Klassen an einen Nachversicherer bestätigt, sondern schadenfreie Zeit (bzw. das „Rabattgrundjahr“)

Muss
Versicherung diese Abtretung akzeptieren oder ist das eine
Kann-Bestimmung?

Je nach Tarifbestimmungen der jeweiligen Gesellschaft (NICHT die abgebende).

  • Kann ich, wenn das Auto wieder als Zweitwagen von Papa
    angemeldet wird, die Prozente irgendwann übernehmen, oder
    werde ich dann wieder hochgestuft (bin 24, habe seit sechs
    Jahren den Führerschein, bisher keine Haftpflichtschäden)?

in der Regel ja, je nach den dann gültigen Tarifbestimmungen

  • Momanten bin ich in der Ausbildung, ab nächsten Sommer werde
    ich verbeamtet (Referendariat, ist Verbeamtung auf Probe -
    zählt das?). Ist es eventuell sinnvoller, mit der Übernahme zu
    warten, bis dieser Beamtenstatus eintritt? Bringt der
    irgendwelche Rabatte?

Hinsichtlich der SF-Klasse ist das egal, der Grundtarif ist normalerweise günstiger

  • Weiß jemand, wo es eine Übersicht gibt über die
    Versicherungen, die keine extra Gebühren für Fahrer unter 25
    erheben (manche bieten ja auch U24, U23) oder bleibt mir da
    gar nichts anderes übrig, als jede einzeln abzuklappern?

Ich wage die Behauptung, dass es KEINE einzige Gesellschaft mehr gibt, die das Merkmal „Alter des Fahrers“ unberücksichtigt lässt (manche verstecken es vielleicht…)

  • Wie läuft das mit der Kasko - hatte noch nie eine und werde
    auch diesmal keine machen. Womit steige ich dann mal ein, wenn
    ich eine Kasko machen will? Ist es sinnvoll, bei einem alten
    Auto mit Teilkasko anzufangen, um in den Prozenten
    runterzukommen?

In TK gibt es keine SFRs, wird wohl auch so bleiben. In VK erfolgt Angleichung an KH (je nach TB, s. o.)

Grüße, M

Hallo!

Danke erstmal für deine Mühen!

Anruf bei Versicherung B ergab, dass, sollte der neue
Zweitwagen wieder bei ihr versichert werden, man mit SF4
einsteigen kann.

ist aber dann vermutlich eine „Sondereinstufung“, denn der
Vorvertrag lief ja keine 4 Jahre lang (wenn ich das richtig
verstanden habe)

Richtig, es wurde gesagt, dies sei eine Sonderaktion bei denen.

SF2 100 Euro billiger ist

das sollte letztlich entscheidend sein

Okay.

alle Berechnungen ergaben aber mehr oder weniger
hohe Haftpflichtkosten, da ich ja mit SF 1/2 einsteigen würde.

je nach Tarifbestimmungen

Was heißt das? Gibt es auch Versicherungen, die mich mit besser als SF 1/2 einsteigen lassen (ohne die Prozente meines Vaters zu übernehmen)?

  • Kann ich, wenn das Auto wieder als Zweitwagen von Papa
    angemeldet wird, die Prozente irgendwann übernehmen, oder
    werde ich dann wieder hochgestuft (bin 24, habe seit sechs
    Jahren den Führerschein, bisher keine Haftpflichtschäden)?

in der Regel ja, je nach den dann gültigen Tarifbestimmungen

Gibt es da Fristen, z.B. dass das Auto ein Jahr ohne Schadensfall versichert gewesen sein muss? Oder ist das wieder je nach Versicherung unterschiedlich?

  • Momanten bin ich in der Ausbildung, ab nächsten Sommer werde
    ich verbeamtet (Referendariat, ist Verbeamtung auf Probe -
    zählt das?). Ist es eventuell sinnvoller, mit der Übernahme zu
    warten, bis dieser Beamtenstatus eintritt? Bringt der
    irgendwelche Rabatte?

Hinsichtlich der SF-Klasse ist das egal, der Grundtarif ist
normalerweise günstiger

Okay.

  • Weiß jemand, wo es eine Übersicht gibt über die
    Versicherungen, die keine extra Gebühren für Fahrer unter 25
    erheben (manche bieten ja auch U24, U23) oder bleibt mir da
    gar nichts anderes übrig, als jede einzeln abzuklappern?

Ich wage die Behauptung, dass es KEINE einzige Gesellschaft
mehr gibt, die das Merkmal „Alter des Fahrers“
unberücksichtigt lässt (manche verstecken es vielleicht…)

Ja, aber es gibt halt welche, die berechnen bei U23 mehr (Debeka z.B.) und welche bei U24 (directline) und welche bei U25 (huk24). Es ist halt so wahnsinnig mühsam, sich erst durch die ganzen Rechner zu klicken, um fast am Ende zu sehen, welche Berechnungsgrundlagen die haben.

  • Wie läuft das mit der Kasko - hatte noch nie eine und werde
    auch diesmal keine machen. Womit steige ich dann mal ein, wenn
    ich eine Kasko machen will? Ist es sinnvoll, bei einem alten
    Auto mit Teilkasko anzufangen, um in den Prozenten
    runterzukommen?

In TK gibt es keine SFRs, wird wohl auch so bleiben. In VK
erfolgt Angleichung an KH (je nach TB, s. o.)

Okay.

Wie ich das so sehe, wird da sehr viel Zeit bei der Berechnung jeder Versicherung für Erstwagen auf mich und Zweitwagen auf Papa draufgehen. Manche übernehmen die Prozente nicht, manche schon, manche können das nicht online berechnen, andere schicken nur schriftliche Angebote raus. Das ist so kompliziert! Wundert mich nicht, dass viele in ihren Versicherungen bleiben und sich diese Mühe nicht jedes Jahr wieder machen. Naja, aber wer sparen will, muss leiden :smile:) Muss ich wohl durch :wink:

Danke und Grüße!

  • Darf mein Vater mir seine Zweitwagenprozente abtreten (nach
    Aussage von Versicherung B ist das SF2)? Muss jede
    Versicherung diese Abtretung akzeptieren oder ist das eine
    Kann-Bestimmung?

SF 2 von Papa übernehmen (heißt:Tarifbestimmung 28)

  • Kann ich, wenn das Auto wieder als Zweitwagen von Papa
    angemeldet wird, die Prozente irgendwann übernehmen

ja, das geht auch

oder werde ich dann wieder hochgestuft (bin 24, habe seit sechs
Jahren den Führerschein, bisher keine Haftpflichtschäden)?

Wenn weiterhin unfallfrei, dann den erreichten Rabatt übernehmen

  • Momanten bin ich in der Ausbildung, ab nächsten Sommer werde
    ich verbeamtet (Referendariat, ist Verbeamtung auf Probe -
    zählt das?). Ist es eventuell sinnvoller, mit der Übernahme zu
    warten, bis dieser Beamtenstatus eintritt?

Nein

Bringt der irgendwelche Rabatte?

Ja, den sog. „B“-Tarif, der im Regelfalle günstiger ist :smile:
Ab dem Zeitpunkt der Beschäftigung im ÖD,ob verbeamtet oder nicht, Tätigkeit > 50%.

  • Weiß jemand, wo es eine Übersicht gibt über die
    Versicherungen, die keine extra Gebühren für Fahrer unter 25
    erheben (manche bieten ja auch U24, U23) oder bleibt mir da
    gar nichts anderes übrig, als jede einzeln abzuklappern?

Vielfach gängig ist Ü23 = zuschlagsfrei

  • Wie läuft das mit der Kasko - hatte noch nie eine und werde
    auch diesmal keine machen. Womit steige ich dann mal ein, wenn
    ich eine Kasko machen will?

Die Kasko gleicht sich der SF-Klasse der Haftpflicht an.

Ist es sinnvoll, bei einem alten
Auto mit Teilkasko anzufangen, um in den Prozenten
runterzukommen?

Nur um Rabatt zu erwirtschaften ist die Kasko zu teuer

Gruß keki

Richtig, es wurde gesagt, dies sei eine Sonderaktion bei
denen.

dann bitte beachten: wenn Du von dort „weg gehst“, kannst Du diese SF-Klasse nicht mitnehmen.

je nach Tarifbestimmungen

Was heißt das? Gibt es auch Versicherungen, die mich mit
besser als SF 1/2 einsteigen lassen (ohne die Prozente meines
Vaters zu übernehmen)?

das heißt, jeder VR entscheidet für sich, wie er seine (Neu-)Kunden einstuft bzw. welche SF-Regeln er anwendet. Theoretisch kann ein Versicherer allen Kunden 30 SF-Jahre anrechnen… er wäre dann aber wohl schnell pleite.

Gibt es da Fristen, z.B. dass das Auto ein Jahr ohne
Schadensfall versichert gewesen sein muss? Oder ist das wieder
je nach Versicherung unterschiedlich?

Das kann unterschiedlich sein, s. o. In der Regel ist es so, dass ein Vertrag nicht schadenfrei sein musste. Aber „Deine“ SF-Klasse wird so berechnet, als wenn Du Dich vor xy Jahren selbst versichert hättest.

Ja, aber es gibt halt welche, die berechnen bei U23 mehr
(Debeka z.B.) und welche bei U24 (directline) und welche bei
U25 (huk24). Es ist halt so wahnsinnig mühsam, sich erst durch
die ganzen Rechner zu klicken, um fast am Ende zu sehen,
welche Berechnungsgrundlagen die haben.

Ist doch egal, wie berechnet wird. Wenn für Dich der Preis entscheidend ist, richte Dich nach der Zahl die rauskommt. Wenn ich mir Deine Fragen so anschaue, solltest Du jedoch einen VR mit Vertreter (da gibt es durchaus sehr gute!!) oder einen Mehrfachagenten/Makler suchen (aber keinen von diesen Pseudo-Typen).

Das ist so
kompliziert! Wundert mich nicht, dass viele in ihren
Versicherungen bleiben und sich diese Mühe nicht jedes Jahr
wieder machen. Naja, aber wer sparen will, muss leiden :smile:)

Beschwere Dich bei den Verbraucherzentralen etc., die immer argumentiert hatten, auf dem dt. Kfz-Vers.-Markt gäbe es keinen Wettbewerb.

Viel Erfolg!

Hallo

  • Darf mein Vater mir seine Zweitwagenprozente abtreten (nach
    Aussage von Versicherung B ist das SF2)? Muss jede
    Versicherung diese Abtretung akzeptieren oder ist das eine
    Kann-Bestimmung?

SF 2 von Papa übernehmen (heißt:Tarifbestimmung 28)

das problem ist der vertrag ist seit mehr als einem jahr unterbrochen. ich kenne bisher keine gesellschaft, die dann noch eine sf-übertragung vornimmt.
und ja, jeder vr kann hier machen was er will.

  • Kann ich, wenn das Auto wieder als Zweitwagen von Papa
    angemeldet wird, die Prozente irgendwann übernehmen

ja, das geht auch

wobei die unterbrechungszeit ebenfalls beim nachversicherer mit berücksichtig wird.

oder werde ich dann wieder hochgestuft (bin 24, habe seit sechs
Jahren den Führerschein, bisher keine Haftpflichtschäden)?

Wenn weiterhin unfallfrei, dann den erreichten Rabatt
übernehmen

er kann nicht den erreichten sf übernehmen, sondern nur den schadenfrei gefahrenen zeitraum. wenn der vorvertrag mit einer sondereinstufung angefangen hat, wird diese i.d.r. nicht angerechnet.

Bringt der irgendwelche Rabatte?

Ja, den sog. „B“-Tarif, der im Regelfalle günstiger ist :smile:
Ab dem Zeitpunkt der Beschäftigung im ÖD,ob verbeamtet oder
nicht, Tätigkeit > 50%.

es gibt allerdings noch weitere rabatte für berufsbeamte

  • Weiß jemand, wo es eine Übersicht gibt über die
    Versicherungen, die keine extra Gebühren für Fahrer unter 25
    erheben (manche bieten ja auch U24, U23) oder bleibt mir da
    gar nichts anderes übrig, als jede einzeln abzuklappern?

such dir einen makler, der macht das alles für dich, an sonsten, ja du darfst abklappern. ich kenne keinen vr, der dieses merkmal für einen pkw nicht in seinen tb mitverankert hat.

  • Wie läuft das mit der Kasko - hatte noch nie eine und werde
    auch diesmal keine machen. Womit steige ich dann mal ein, wenn
    ich eine Kasko machen will?

Die Kasko gleicht sich der SF-Klasse der Haftpflicht an.

dies trifft nur auf die vollkasko zu.

Ist es sinnvoll, bei einem alten
Auto mit Teilkasko anzufangen, um in den Prozenten
runterzukommen?

Nur um Rabatt zu erwirtschaften ist die Kasko zu teuer

eine tk hat keinen sf, also bringt sie dir nix um einen besseren sf zu bekommen. nur eine vk hat einen sf und der wird der kh angeglichen

snake

Hi,

SF 2 von Papa übernehmen (heißt:Tarifbestimmung 28)

das problem ist der vertrag ist seit mehr als einem jahr
unterbrochen. ich kenne bisher keine gesellschaft, die dann
noch eine sf-übertragung vornimmt.

Damit hatte ich noch nie ein Problem

und ja, jeder vr kann hier machen was er will.

Stimmt :wink:

  • Kann ich, wenn das Auto wieder als Zweitwagen von Papa
    angemeldet wird, die Prozente irgendwann übernehmen

ja, das geht auch

wobei die unterbrechungszeit ebenfalls beim nachversicherer
mit berücksichtig wird.

Ist ja klar

oder werde ich dann wieder hochgestuft (bin 24, habe seit sechs
Jahren den Führerschein, bisher keine Haftpflichtschäden)?

Wenn weiterhin unfallfrei, dann den erreichten Rabatt
übernehmen

er kann nicht den erreichten sf übernehmen, sondern nur den
schadenfrei gefahrenen zeitraum. wenn der vorvertrag mit einer
sondereinstufung angefangen hat, wird diese i.d.r. nicht
angerechnet.

Stimmt, wobei die Sondereinstufung weitergerechnet heute ja SF 4 wäre, Bestätigung zur Weitergabe SF2

Bringt der irgendwelche Rabatte?

Ja, den sog. „B“-Tarif, der im Regelfalle günstiger ist :smile:
Ab dem Zeitpunkt der Beschäftigung im ÖD,ob verbeamtet oder
nicht, Tätigkeit > 50%.

es gibt allerdings noch weitere rabatte für berufsbeamte

Stimmt auch

  • Weiß jemand, wo es eine Übersicht gibt über die
    Versicherungen, die keine extra Gebühren für Fahrer unter 25
    erheben (manche bieten ja auch U24, U23) oder bleibt mir da
    gar nichts anderes übrig, als jede einzeln abzuklappern?

such dir einen makler, der macht das alles für dich, an
sonsten, ja du darfst abklappern. ich kenne keinen vr, der
dieses merkmal für einen pkw nicht in seinen tb mitverankert
hat.

  • Wie läuft das mit der Kasko - hatte noch nie eine und werde
    auch diesmal keine machen. Womit steige ich dann mal ein, wenn
    ich eine Kasko machen will?

Die Kasko gleicht sich der SF-Klasse der Haftpflicht an.

dies trifft nur auf die vollkasko zu.

Genau das meinte ich auch, nur nicht klar genug ausgedrückt.

Ist es sinnvoll, bei einem alten
Auto mit Teilkasko anzufangen, um in den Prozenten
runterzukommen?

Nur um Rabatt zu erwirtschaften ist die Kasko zu teuer

eine tk hat keinen sf, also bringt sie dir nix um einen
besseren sf zu bekommen. nur eine vk hat einen sf und der wird
der kh angeglichen

Das nächste Mal werde ich genauer lesen :wink:
Gruß keki